· 

Familiennachzug: Mutmachende Signale aus dem EuGH

Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Der Generalanwalt sagt in seinem Scvhlussantrag:

"Bei der Frage nach Familiennachzug und Volljährigkeit ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem von der Person, die in die EU gekommen ist, der Antrag auf Flüchtlingsschutz gestellt wird."

Das lässt doch sehr hoffen.

 

Lesen Sie hierzu den Bericht von Pro Asyl

 

Bei der Frage nach Familiennachzug und Volljährigkeit ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem von der Person, die in die EU gekommen ist, der Antrag auf Flüchtlingsschutz gestellt wird.
Bei der Frage nach Familiennachzug und Volljährigkeit ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem von der Person, die in die EU gekommen ist, der Antrag auf Flüchtlingsschutz gestellt wird.

Kontakt

Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

zuflucht@kirche-bremen.de

Newsletter

Unseren  monatlichen Newsletter können Sie hier abonnieren!

 

Spendenkonto

Zuflucht e.V.

IBAN: DE14 2905 0101 0011 8305 85

Swift-BIC SBREDE22XXX

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und im Bremer Vereinsregister eingetragen unter VR 5198 HB