Regelmäßig musste die Schwulenberatung Berlin in den letzten Jahren die Erfahrung machen, dass bisexuelle oder pansexuelle Geflüchtete mit spezifischen Problemen während des Asylprozesses konfrontiert wurden. Von Entscheider:innen wird Bisexualität mitunter als eine Zusammensetzung aus Hetero- und Homosexualität missverstanden, zwischen denen die Betroffenen wählen könnten. Gerichte haben in der Vergangenheit bisexuelle Personen darauf verwiesen, im Herkunftsland weiterhin ihren heterosexuellen Persönlichkeitsanteil ausleben zu können. Auf das Ausleben ihres homosexuellen Persönlichkeitsanteils könnten sie dagegen verzichten bzw. diesen geheim halten. Diese Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht zwar mittlerweile zurückgewiesen. Dennoch sind immer wieder indirekte Diskretionsverweise zu beobachten. Stephan Jäkel von der Schwulenberatung Berlin dazu:
"Bisexualität wird damit eine Eigenständigkeit als sexueller Orientierung aberkannt und zu einem Lifestyle-Anhängsel von Heterosexualität degradiert. Neben einer klischeehaften und diskriminierenden Zuschreibung hat dies für bisexuelle Geflüchtete existenzielle Folgen. Denn Verfolger machen diese Unterscheidung im Zweifelsfall nicht, sondern bestrafen jegliche Abweichung von heteronormativen Lebensweisen.? Daher war es notwendig, den Themenkomplex mit einer rechtlichen Expertise behandeln zu lassen.
Rechtsanwältin Juliane Linke schreibt dazu in ihrer Expertise: ?Im Laufe der Untersuchung werde ich immer wieder Strategien aufzeigen, die es ermöglichen sollen, der Vielfalt sexueller Orientierungen im Asylverfahren angemessen Rechnung zu tragen."
Die Broschüre finden Sie hier.