* Es wird davon ausgegangen, dass Personen aus Eritrea,
welche sich nun in Addis Abeba aufhalten keine neuen Dokumente beschaffen oder erhalten können. Zudem habe sich die Abgabemöglichkeit zur Nachreichen von Dokumenten geändert - dazu folgende Informationen:
* Es wurde deutlich, dass das Auswärtige Amt gerne genauere und ausführliche Schilderungen - auch von hier lebenden Personen - hätte, wenn es um den Nachweis der Eheschließung geht. Diese würden in den Verfahren von nun an besonders berücksichtigt.
Auch, wenn es darum geht, welche Dokumente vorgelegt werden können. Hier eine kurze Übersicht, was das AA wissen möchte:
o Schilderung, wie sich die Ehegatten kennengelernt haben
o Schilderung, wie die Ehe vereinbart wurde
o Schilderungen des Ablaufs der Eheschließung: Wer war dabei, wo wurde geheiratet und dann gefeiert, wie wurde die
kirchliche Urkunde ausgefüllt (wann, von wem) welche Geschenke gab es, wer waren die Trauzeugen, welche Kleidung
wurde getragen (wer bezahlte das Brautkleid), usw.?
o Auskunft zu folgenden Dokumenten: Menenet (ID-Karte), Nebarnit (Wohnbescheinigung), Gesundheitstest bei Eheschließung
(HIV-Test), Kubon (Lebensmittelbezugsschein) und Zeugnisse und Impfpässe bei Kindern (auch aus Äthiopien)
(es soll erklärt werden, ob solche Dokumente bereits einmal vorhanden waren und falls ja, was mit ihnen passiert ist. Falls es
solche Dokumente nicht gab, soll kurz erklärt werden, warum nicht und ob schon etwas versucht wurde, um diese Dokumente
zu erhalten.)
Für einige ist dies sicherlich bereits eine bekannte Vorgehensweise, dennoch möchten wir darauf hinweisen, weil es erst kürzlich in einer mündlichen Verhandlung vor dem VG Berlin deutliche Hinweises des AA drauf gab, dass entsprechende Erklärungen wichtig sind.
Für die Beratungspraxis kann dies auch bedeuten, dass in der Vergangenheit aufgrund von fehlenden Unterlagen abgelehnte
Visumverfahren noch einmal neu beantragt werden könnten.
Zusammengestellt vom Flüchtlingsrat Nierdersachen e.V.