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Beschluss zu Leistungen für Ukrainer*innen

Bild: pixabay.com
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Bund und Länder haben heute nacht verabredet, dass Geflüchtete aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bzw. der entsprechenden Fiktionsbescheinigung dem SGB II / SGB XII zugeordnet werden sollen und nicht mehr dem AsylbLG (siehe Anhang, Nr. 12a).

 


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