Am Mittwoch wurde bekannt, dass die Bundesinnenministerin die Kontrollen an der
Grenze zu Österreich um weitere sechs Monate verlängert hat. Laut einem Sprecher des BMI sei dies der EU-Kommission in einem Schreiben vom 14. April mitgeteilt worden. „Dass dies einen Tag nach einem Urteil des EuGH zum selben Thema
verkündet wird, in dem die Richter eine anlasslose Verlängerung als europarechtswidrig einstufen, offenbart eine erschreckende Ignoranz gegenüber dem geltenden Recht seitens des
Bundesinnenministeriums“, empört sich Peter von Auer, rechtspolitischer Referent von PRO ASYL. „Spätestens jetzt nach dem Urteil muss Bundesinnenministerin Faeser umsteuern und die Verlängerung
der Grenzkontrollen zurücknehmen.“
Der Europäische Gerichtshof
hatte in einem Urteil vom Dienstag darauf hingewiesen, dass Staaten solche Kontrollen nur im Fall „einer neuen ernsthaften
Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit“ verlängern dürfen. Eine solche ernsthafte Bedrohung ist aus Sicht von PRO ASYL nicht gegeben und sie wird von der
Bundesregierung auch nicht ausgeführt. Begründetwird die Verlängerung bis November pauschal mit dem Migrationsgeschehen,
doch selbst die Gewerkschaft der Polizei hält jahrelange EU-Binnengrenzkontrollen zur Bekämpfung von irregulärer Migration an der
bayerisch-österreichischen Grenze nicht für sinnvoll. Nichtsdestotrotz setzt das BMI den restriktiven Kurs von Horst Seehofer (CSU) fort. „Der einzige Grund für die Weiterführung der Grenzkontrollen kann nur der sein, Geflüchtete an der
deutsch-österreichischen Grenze zurückzuweisen und somit eine von der GroKo begonnene Abschottungspolitik weiterzuführen “, sagt Peter von Auer.
Geflüchtete werden immer wieder von Grenzbeamten direkt an der Grenze
zurückgewiesen mit dem Verweis, für ihren Asylantrag sei das Land zuständig, das sie zuerst betreten haben. Das entspricht zwar grundsätzlich geltender Rechtslage, jedoch ist in Deutschland das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dafür zuständig, den Asylantrag zu überprüfen. Wird dies von Grenzbeamten verhindert, haben die schutzsuchenden Menschen keine Chance, ihren Antrag in
Deutschland gegebenenfalls auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Das ist problematisch insbesondere mit Blick auf diverse Urteile deutscher (Ober-) Verwaltungsgerichte: Die besagen, dass Geflüchtete, die zuerst in Griechenland waren und
dann aufgrund der katastrophalen Lage dort nach Deutschland weiterreisen, nicht nach Griechenland abgeschoben werden dürfen. Mit einer
Verlängerung der Grenzkontrollen werden schutzsuchende Menschen also weiterhin ihrer Rechte beraubt.
PRO ASYL erwartet von den
Koalitionspartnern, dass sie sich für eine unbedingte Anerkennung des EuGH-Urteils und eine sofortige Beendigung der Kontrollen an den europäischen Binnengrenzen einsetzen.
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