Am 12. Mai 2022 wird im Bundestag über den Gesetzesentwurf für das »Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz« der Bundesregierung abgestimmt. In Zeiten von Pandemie und Inflation gewährt der Entwurf für arme Menschen ein – unzureichendes – Trostpflaster: Für Erwachsene, die staatliche Sozialleistungen, auch solche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), erhalten, sieht der Entwurf im Juli 2022 eine einmalige Zahlung von 200 Euro als »Sofort-Zuschlag« vor, für Kinder bzw. junge Menschen gibt es – unter bestimmten Bedingungen – 20 Euro mehr im Monat.
Im Rahmen des Gesetzentwurfs werden darüber hinaus verschiedene Regelungen im bestehenden Aufenthalts- und Sozialrecht geändert. Flüchtlinge aus der Ukraine werden damit in das normale Sozialhilfesystem (SGB II und SGB XII) eingegliedert und erhalten Zugang zu weiteren Leistungen wie Kindergeld und BAföG. Die Änderungen betreffen primär Ukraine-Geflüchtete, Änderungen bei der Wohnsitzauflage gelten aber allgemein.
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Quelle: Pro Asyl