Wenn Ihr/Sie neue Angebote für ukrainische Geflüchtete geschaffen haben, schaffen wollen bzw. entsprechende Angebote in Eure/Ihre Programme integriert haben oder dies planen, können Sie ab sofort einen Antrag auf Förderung stellen. Auf der Aktions-Website findet Ihr / finden Sie alle Informationen zur Antragstellung sowie den Online-Antrag. Über die Bewilligung wird ein fünfköpfiges Vergabegremium zügig entscheiden.
Quelle: www.stiftungshaus-bremen.de