Einführung
Statt es einfach, schlank, übersichtlich und für Betroffene wie Verwaltungen effizient und simpel zu machen, hat man sich auf Bundesebene für ein Regelungswirrwarr und die zusätzliche Verknüpfung von Ordnungsrecht und Sicherheitspolitik mit Leistungsrecht entschieden.
Dabei möchten oder vielmehr müssen wir auf Folgendes hinweisen:
- Es ist mitnichten so, dass alle Geflüchteten aus der Ukraine zum 01.06. ins SGB wechseln wie manchmal behauptet wird.
- Es ist auch nicht so, dass damit ab 01.06. nur noch die Jobcenter für Leistungen zuständig wären. Vielmehr bleiben die Sozialämter bei allen bereits laufenden Leistungsverfahren z.T. noch Monate in der Verantwortung und werden es auch nach dem 01.06. immer und grundsätzlich bei Neufällen zunächst sein.
- Es ist das erste Mal, dass Leistungsansprüche im Sozialrecht an sicherheitspolitische Erwägungen wie hier die erkennungsdienstliche Behandlung geknüpft werden.
- Und letzter Punkt: Gerade dies war noch nie so unnötig wie in diesem Fall, wenn Menschen mit biometrischen Pässen einreisen.
Wir haben noch im Vorfeld der Beschlüsse im zuständigen Ausschuss des Bundestages und der Abstimmung darüber versucht, auf alle wesentlichen Schwierigkeiten hinzuweisen. Dabei waren wir sicherlich nicht die größte Kerze auf der Torte, wenn man sich die Stimmen zu dieser Gesetzgebung im Vorfeld anschaut.
Genutzt hat es leider nichts. Denn das Ergebnis ist nun eben ein Komplexes mit vielen sich untereinander bedingenden Voraussetzungen und vielen “Chancen“ auf Probleme. Im Folgenden nun der Versuch, alle Aspekte dazu darzustellen.
Hinweis: Das Gesetz ist am 20.05. noch zur Abstimmung im
Bundesrat, der dem noch zustimmen muss. Denkbar ist zumindest theoretisch, dass sich noch Änderungen ergeben könnten, auch wenn dies eher unwahrscheinlich ist. Insofern sind alle
nachfolgenden Aussagen nach dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens und dem Beschluss des Bundestages vom 12.05.
Den gesamten Text finden Sie hier.
Quelle: https://berlin-hilft.com