Es ist deshalb wichtig, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, ab dem 01. Juni 2022 eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen kann.
Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge kann die benötigte Versicherung auf verschiedene Weise erlangt und nachgewiesen werden:
- Mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Die Grüne Karte des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus
Deutschland digital erhalten. Nähere Informationen findet man hier . Die
Grüne Karte garantiert Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für die auf der Grünen Karte freigezeichneten Länder.
- Mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung.
Diese gewährt Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der gesamten Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
- Mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung. Diese gewährt ebenso Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
Der Fahrer muss die Grüne Karte bzw. die Bestätigung über den Erwerb einer Grenzversicherung mit sich führen und im Kontrollfall vorzeigen bzw. zur Prüfung aushändigen.
Das Fahren ohne gültige Versicherung ist in Deutschland nicht erlaubt.
Fährt man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland auf öffentlichen Straßen, begeht man eine Straftat. Darüber hinaus wird man persönlich für die Schäden in Regress genommen, die man mit seinem Fahrzeug bei Dritten verursacht. Auch kann das unversicherte Fahrzeug durch die Behörden sichergestellt werden.
Siehe auch Informationen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf
Deutsch
Quelle: Flüchtlingsrat Niedersachsen