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Schutz psychisch kranker Menschen vor Abschiebung: Suche nach geeigneten Fällen für Gerichtsverfahren

Bild: pixabay.com
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Wir sind derzeit auf der Suche nach geeigneten Fällen, die wir im verwaltungsgerichtlichen Verfahren finanziell und inhaltlich unterstützen und perspektivisch ggf. vor das Bundesverfassungsgericht bringen können. Zu diesem Zweck haben wir ein umfassendes Unterstützungspaket mit Musterschriftsätzen und Musteranschreiben erarbeitet und stellen finanzielle Zuschüssen für einzelne Verfahren zur Verfügung. Bei Interesse lest euch bitte die untenstehenden Informationen durch. Ausführliche Informationen zum Projekt findet ihr unter,  wo die Schriftsätze und Musteranschreiben sowie ein ausführliches Merkblatt verlinkt sind. Wenn ihr geeignete Fälle kennt oder die Eignung besprechen möchtet, wendet euch gerne an Laura Hilb von der BAfF  oder David Werdermann von der GFF. Wir freuen uns, wenn ihr diese Anfrage an Kolleg*innen oder geeignete Verteiler weiterleitet.

 

Unser Ziel: Wir wollen den Ausschluss psychologischer psychotherapeutischer Bescheinigungen in § 60a Abs. 2c AufenthG vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Die überhöhten Anforderungen an den Nachweis eines Abschiebungshindernisses sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Behörden und Gerichte müssen tatsächlichen Anhaltspunkten

(hier: psychologische psychotherapeutische Bescheinigung) für eine schwerwiegende Erkrankung nachgehen.

 

Fallkriterien:

 

· Die betroffene Person leidet unter einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung (schwere psychische Dekompensation/akute Suizidalität), die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde (§ 60 Abs. 7 AufenthG)

 

· Eine umfassende psychologische psychotherapeutische Stellungnahme liegt vor oder kann besorgt werden

 

· Bereitschaft des Unterstützer*innenkreises, sich systematisch um eine psychiatrische Bescheinigung zu bemühen und dies zu dokumentieren (Anfragen an mehrere Psychiater*innen und Anträge auf Kostenübernahmen bei der Sozialbehörde). Der Fall eignet sich nur, wenn diese umfassenden Bemühungen nicht zu einer qualifizierten ärztlichen Bescheinigung (oder allenfalls zu einem kurzen psychiatrischen Attest) führen.

 

Was wir anbieten:

 

· ausführliche Musterschriftsätze für das behördliche und gerichtliche Verfahren zur Verfügung, in denen wir verfassungsrechtlich begründen, warum eine aussagekräftige psychologische psychotherapeutische Bescheinigung zur Substantiierung eines krankheitsbedingten Abschiebungshindernisses reichen muss.

 

· Musteranschreiben an Psychiater*innen und Musteranträge auf Kostenübernahmen an die Sozialbehörden

 

· Finanzielle Unterstützung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren in ausgewählten Fällen; ggf. Vermittlung von Rechtsanwalt*innen

 

· Folgen die Verwaltungsgerichte trotz überzeugenden Sachverhalts unserer Argumentation nicht, unterstützen wir bei einer Verfassungsbeschwerde.

 

 Für Rückfragen oder kritisches Feedback stehen wir gerne zur Verfügung.

Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

Hessische Straße 10

D - 10115 Berlin

 

https://freiheitsrechte.org/

 

 

 


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Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

zuflucht@kirche-bremen.de

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