PRO ASYL sieht das Asylrecht existenziell in Gefahr – weltweit und in Europa. Der Vorstoß Großbritanniens, Flüchtlinge ohne Prüfung ihres Asylantrags nach Ruanda abzuschieben, ist nur ein Beispiel dafür. Auch in den EU-Staaten weigern sich einige Länder, individuelles Asyl zu gewähren, andere weisen Flüchtlinge systematisch zurück, was gegen europäisches und internationales Recht verstößt, ohne dass sie Konsequenzen fürchten müssen.
Die aktuellen EU-Vorhaben lassen nun befürchten, dass auch auf EU-Ebene Rechtsakte so konstruiert werden, dass sie menschenrechtswidriges Vorgehen scheinbar legitimieren. Die Bundesregierung hat versprochen „die illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen (zu) beenden“ (S. 141 Koalitionsvertrag). Deshalb muss sie die Entrechtung in De-Facto-Haftlagern an der EU-Grenze verhindern.
Haft darf nicht zum Standard für Flüchtlinge an Europas Grenzen zu werden
Die EU-Innenminister*innen haben sich am 10. Juni ohne deutschen Widerstand grundsätzlich darauf verständigt, ein Screening an den EU-Außengrenzen umzusetzen. Der strittige Punkt der fiktiven
„Nicht-Einreise“ wird aber noch diskutiert.
Wie Berichten zu entnehmen ist, soll zeitnah im Rat eine endgültige Entscheidung darüber fallen, ob schutzsuchende Menschen während des Screeningverfahrens als eingereist gelten oder nicht.
Eine solche Fiktion der Nicht-Einreise trifft auf erhebliche Bedenken. Insbesondere ist zu erwarten, dass eine solche Fiktion letztlich nur durch freiheitsbeschränkende bzw. ‑entziehende
Maßnahmen durchgesetzt werden kann. Dies könnte zu systematischer De-Facto- Haft an den Außengrenzen führen. In Griechenland lässt sich dieser Ansatz schon jetzt beobachten.
PRO ASYL erwartet von der Bundesregierung und insbesondere von Innenministerin Nancy Faeser in enger Abstimmung mit der Außenministerin ein klares Dagegenhalten. Andernfalls drohen die Zustände, die aus den Lagern auf den griechischen Inseln bekannt sind, in weiteren EU-Staaten Wirklichkeit zu werden.
„Von der Innenministerin und der Außenministerin hören wir bislang kein Wort der Verurteilung der Zonen der Rechtlosigkeit an Europas Grenzen. Wir erwarten, dass die Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag auf europäischer Ebene vertreten werden und sich die Bundesregierung ohne Wenn und Aber für faire Asylverfahren einsetzt. Noch kann verhindert werden, dass systematische Inhaftierung durch die verpflichtende Fiktion der Nichteinreise verhindert werden“, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.
PRO ASYL appelliert eindringlich an die Bundesregierung, dass Deutschland in den Verhandlungen in der kommenden Woche seine bedeutende Rolle nutzt und eine verpflichtende Anwendung der Fiktion der Nicht-Einreise verhindert.
Langzeitgeduldete in Deutschland brauchen endlich Perspektiven
Auch in Deutschland werden vorgesehene Verbesserungen – etwa beim Bleiberecht – flankiert durch Verschärfungen. PRO ASYL begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht Kettenduldungen beenden will und seit fünf Jahren in Deutschland geduldeten Menschen endlich Sicherheit und Perspektive geben will. Dass aber gleichzeitig ausreisepflichtige Straftäter*innen länger in Abschiebungshaft genommen werden sollen, ist unverhältnismäßig. Denn es gibt keinerlei belastbare Untersuchungen, dass die Länder besondere Probleme hätten, Straftäter*innen abzuschieben und dass eine verlängerte Abschiebungshaft irgendetwas verbessern würde. Zudem ist rund die Hälfte aller Abschiebehäftlinge zu Unrecht in Haft.
„Der jüngst vorgestellte Gesetzentwurf des Innenministeriums zum Chancen-Aufenthaltsrecht erweckt den Eindruck, dass die alte, schwarz-rot-restriktive Linie fortgeführt wird. Unzureichenden Verbesserungen stehen neue Restriktionen gegenüber“, kritisiert Burkhardt. Der vorliegende Entwurf des Bundesinnenministeriums ist deutlich restriktiver als der Koalitionsvertrag und sieht u.a. weitergehende Ausschlussgründe vor. Angesichts des späten Gesetzgebungsverfahrens fordert PRO ASYL, dass die Frist vom 1. Januar 2022 – bis zu dem die Menschen bereits fünf Jahre in Deutschland sein müssen – mindestens bis zum in Krafttreten der Regelung verlängert wird. Geeignet wäre eine komplette Entfristung, um dauerhaft Kettenduldungen zu beenden.
Ausführliche Stellungnahme von PRO ASYL zum Gesetzentwurf siehe hier.
Hintergrund zur Fiktion der Nicht-Einreise
Laut den Vorschlägen der Kommission würde sich eine Fiktion der Nicht-Einreise auch durch das auf drei Monate ausgeweitete Asylgrenzverfahren ziehen. Faire Asylverfahren sind unter haftähnlichen
Bedingungen an den Außengrenzen nicht möglich, da insbesondere die notwendige unabhängige rechtliche Unterstützung nicht gewährleistet ist.
Die Fiktion der Nicht-Einreise und die durch sie zu erwartende Konsequenz der Inhaftierung während Screening‑, Asylgrenz‑, und Abschiebungsgrenzverfahren (insgesamt rund sechs Monate) an den
Außengrenzen hat PRO ASYL von Beginn an als eines der Kernprobleme des Entwurfes des New Pact on Migration and Asylum kritisiert (siehe Stellungnahme zum Pakt).