Aktuelles · 29. Juni 2022 SG Köln: Passbeschaffungskosten für einen zugewanderten Menschen sind nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen, wenn das Jobcenter die Vorlage des Passes zur Leist Bild: pixabay.com Das Urteil hier zum Download. tagPlaceholderTags: