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EMRK verurteilt Griechenland wg. Pushback-Aktion mit Todesfolgen

Bild: pixabay.com
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Drei Frauen und acht Kinder aus Afghanistan starben bei einer Pushback-Operation der griechischen Küstenwache im Januar 2014. Bis heute mussten die 16 Überlebenden und die Angehörigen warten, dass jemand für den Tod ihrer Lieben zur Verantwortung gezogen wurde.

Heute entschied in einem soeben veröffentlichten einstimmigen Urteil der Ersten Kammer des Gerichtshofs:

 

Griechenland wird wegen einer Verletzung des Rechts auf Leben (Artikel 2 EMRK) und wegen unmenschlicher und erniedrigender Behandlung (Artikel 3 EMRK) verurteilt und dazu verpflichtet, 250.000 € Entschädigung an die Hinterbliebenen zu zahlen.

 

Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung von PRO ASYL, stellt fest: "Das ist ein bahnbrechendes Urteil und eine späte Gerechtigkeit für die Überlebenden und Angehörigen. Über acht Jahre hat es gedauert, dass Griechenland zur Verantwortung gezogen wird. Wir danken unserer Anwältin Marianna Tzeferakou und dem ganzen griechischen Anwält*innen-Team, dass sie die Überlebenden von Farmakonisi mit einem immensen Einsatz und Sachverstand vertreten haben, um diese späte Verurteilung zu erwirken."

 

Heute ist bestätigt worden:

 

Bei dem Vorfall wurden alle internationalen Standards der Seenotrettung missachtet und es gab keine Rettungsaktion. Die Flüchtlinge wurden weder an Bord des Schiffs der Küstenwache geholt noch wurden Rettungswesten ausgeteilt. Das Flüchtlingsboot war mindestens 15 Minuten im Schlepptau der griechischen Küstenwache, zwei Küstenwachbeamte hatten es sogar betreten, um das Schlepptau zu befestigen. Es war also unter voller Kontrolle der griechischen Beamten, bevor es sank. Siehe auch die Analyse von PRO ASYL zum Hergang der tödlichen Operation im Januar 2014.

 

Bei ihrer Ankunft auf der Insel Farmakonisi konnten sich die Überlebenden nicht frei bewegen, so der Menschenrechtsgerichtshof in seinem Urteil bezüglich der Verletzung von Artikel 3 EMRK. Die Schutzsuchenden wurden einer Leibesvisitation unterzogen und mussten sich vor mindestens dreizehn Personen ausziehen. Die Betroffenen befanden sich in einer extrem verletzlichen Situation: Sie hatten gerade einen Schiffbruch überlebt und einige von ihnen hatten ihre Angehörigen verloren. Sie befanden sich zweifellos in einer extremen Stresssituation und hatten bereits Gefühle von Schmerz und intensiver Trauer.

 

Rolle von PRO ASYL und seinen griechischen Partnern

 

PRO ASYL hat von Anfang an die Überlebenden von Farmakonisi durch rechtlichen und humanitären Beistand begleitet ? in Kooperation mit den Organisationen Greek Council for Refugees, the Lawyers? Group for the Rights of Refugees and Immigrants, the Greek Union of Human Rights und dem Network of Social Support of Refugees and Immigrants.

 

Die Überlebenden legten gegen die griechischen Behörden mit Unterstützung von PRO ASYL am 20. Januar 2015 Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

 

Quelle


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