Viele von ihnen erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung: Sie leben seit mindestens sechs Jahren rechtmäßig in Deutschland, sind strafrechtlich unbescholten und haben zentrale Integrationsschritte vollzogen. Bundesweit erhielten 2021 rund 19.100 syrische Staatsangehörige ihre Einbürgerungsurkunden – fast dreimal so viele wie im Vorjahr (6.700) und rund fünfmal so viele wie 2019 (3.860). Dieses Einbürgerungsgeschehen wird sich auch weiterhin dynamisch entwickeln.
Der wissenschaftliche Stab des SVR hat verschiedene Projektionen des Einbürgerungsaufkommens unter Syrerinnen und Syrern für die nächsten Jahre berechnet. Demnach sind selbst bei vorsichtigen Annahmen insbesondere bis 2024 erhebliche Steigerungsraten zu erwarten – vorausgesetzt, die Behörden können entsprechend hohe Antragszahlen ohne massive Verzögerungen bewältigen. Dafür müssen sie so schnell wie möglich ertüchtigt werden, denn vielerorts sind die Wartezeiten für potenzielle Neubürgerinnen und Neubürger bereits zu lang. Gleichzeitig haben sich die Bundesregierung sowie zahlreiche Landesregierungen zu dem Ziel bekannt, den Zugang zur Staatsangehörigkeit zu erleichtern und in Kampagnen aktiv für die Einbürgerung zu werben. Der Policy Brief des wissenschaftlichen Stabs formuliert Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung, damit die Einbürgerungsbehörden dem steigenden Interesse gerecht werden und die mit einem drohenden ‚Antragsstau‘ verbundenen Enttäuschungen vermieden werden können.
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Die Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link.
Ein Videostatement des Co-Autors Dr. Jan Schneider können Sie sich ansehen, wenn Sie diesem Link zur Videoplattform YouTube folgen.
Eine Expertise zu den Erfolgsfaktoren einer gelingenden Einbürgerungspraxis, die der wissenschaftliche Stab des SVR 2021 im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration verfasst hat, finden Sie hier.