In seiner Wirkung ist das Daueraufenthaltsrecht vergleichbar mit der viel bekannteren Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz für Drittstaatsangehörige – allerdings ist das Daueraufenthaltsrecht für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen meistens deutlich leichter zu erwerben. Voraussetzungen wie Rentenbeitragszahlungen oder Sprachkenntnisse werden für das Daueraufenthaltsrecht nicht gefordert und auch die Lebensunterhaltssicherung muss nicht immer gewährleistet sein. Vielmehr entsteht das Daueraufenthaltsrecht automatisch, wenn ein*e Unionsbürger*in und ihre Familienangehörige fünf Jahre lang freizügigkeitsberechtigt in Deutschland gelebt hat – in bestimmten Fällen auch schon früher.
Oftmals wissen die Betroffenen selbst gar nicht, dass bei ihnen das Daueraufenthaltsrecht schon entstanden ist und somit viele Probleme (z. B. Ausschlüsse bei Sozialleistungen, Entzug der Freizügigkeit) gar nicht mehr vorkommen dürften. Auch Behörden wie Jobcenter erkennen es nicht immer, so dass es in manchen Fällen zu Leistungsablehnungen kommt, obwohl der Anspruch aufgrund des Daueraufenthalts besteht. Für die Beratenden in der Migrationsberatung (MBE) oder in anderen Beratungsstellen ist es daher besonders wichtig, die Voraussetzungen und Bedingungen des Daueraufenthaltsrechts zu kennen.
In der vorliegenden Arbeitshilfe werden die verschiedenen Formen des Daueraufenthaltsrechts für Unionsbürger*innen und ihre Familienangehörigen ausführlich dargestellt.