Die Pläne des Bundesinnenministeriums (BMI) sehen vor, die nötigen
Gesetzesänderungen erst im Jahr 2023 in den Bundestag einzubringen. „Bis ein Gesetz in Kraft ist, ist schnell ein weiteres Jahr vergangen und wir haben Herbst 2023“,
befürchtet Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Er kritisiert zudem: „Der deutsche Paragraphendschungel verhindert seit Jahren, dass Kinder ihre Eltern und
Geschwister in die Arme schließen können, dass Ehepartner*innen wieder beieinander sein können. Weder das Kindeswohl, noch der besondere Schutz von Ehe und Familie stehen in
der derzeitigen Praxis des gesetzlich verankerten Familiennachzugs im Mittelpunkt. Die restriktive und menschenfeindliche Flüchtlingspolitik der vergangenen Jahre wirkt noch
nach. Die aktuelle Bundesregierung muss ihre Versprechen im Koalitionsvertrag umsetzen, die Bundestagswahl liegt mittlerweile fast ein Jahr zurück.“ 1. Den Rechtsanspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wiederherstellen. 2. Den Rechtsanspruch für Geschwister beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten verankern. 3. Die aktuellen EuGH-Urteile bezüglich des Zeitpunkts der Minderjährigkeit für volljährig werdende und bereits im Verfahren volljährig gewordene Minderjährige umsetzen. 4. Administrative Hürden im Visumsverfahren abbauen durch digitale Antragstellung und ausreichende Finanzierung. 5. Das Erfordernis von Sprachkenntnissen vor der Einreise generell abschaffen. |
Weitere aktuelle Forderungen aus der
Zivilgesellschaft
Erst vor einer Woche haben
zahlreiche Verbände und Organisationen bereits in einem gemeinsamen Aufruf gefordert, den Sprachnachweis beim Nachzug von Ehepartner*innen endlich fallen
zu lassen (siehe hier unsere Pressemitteilung dazu).
Zum Tag der Familie am 15.5 hat PRO ASYL die Beschleunigung
des Familiennachzugs gefordert und die derzeitige Praxis mit zwei Fallbeispielen veranschaulicht.