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Flüchtlingsrat kritisiert Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

Bild: Fundus.Media
Bild: Fundus.Media

Heute hat die Bundesregierung auf einer eigens eingerichteten Website bekannt gegeben, dass das Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan:innen startet. Das bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Programm soll insbesondere Menschen begünstigen, die ihre Gefährdung überzeugend darlegen können. Dazu wurde ein Online-Tool entwickelt, das über 100 Fragen umfasst und neben Personendaten auch medizinischen Behandlungsbedarf, Lebensumstände, tätigkeitsbezogene Gefährdungen, Vulnerabilität aufgrund von Geschlecht, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität sowie Deutschlandbezug und Integrationsprognose abfragt. Die Angaben sollen, soweit möglich, mit Dokumenten belegt werden.

Laut der FAQs sind nur „meldeberechtigte Stellen“ dazu befugt, gefährdete Personen zu erfassen. Diese „meldeberechtigten Stellen“ sollen selbst darüber entscheiden, ob sie sich überhaupt als solche zu erkennen geben. Zunächst sollen ausschließlich Eingaben bearbeitet werden, die dem Auswärtigen Amt bereits vorliegen. Eine individuelle Bewerbungsmöglichkeit für Einzelpersonen besteht laut der FAQs derzeit hingegen nicht.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert dieses Verfahren scharf:

„Das Aufnahmeprogramm bietet derzeit weder für gefährdete Personen in Afghanistan noch für in Deutschland lebende Menschen, die Angehörige in Afghanistan haben, eine Perspektive. Es bräuchte eine Option der eigenständigen digitalen Antragstellung und eine zentrale Stelle, an die sich Betroffene bei Fragen wenden können. Das Aufnahmeprogramm bleibt exklusiv, intransparent und setzt Verbindungen zu großen Organisationen voraus. Darüber hinaus schließt es Menschen aus, die bereits in Nachbarländer geflohen sind. In aller Regel haben sie dort jedoch keine Bleibeperspektive und sind von Abschiebung bedroht.“, so Annika Hesselmann vom Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert einen fairen und gleichberechtigten Zugang zum Aufnahmeverfahren auch für betroffene Afghan:innen. 

Den FAQs der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass Organisationen sich nur dann darauf bewerben können, meldeberechtigte Stellen zu werden, „wenn sie im Rahmen der im August 2021 erfolgten Evakuierungen aus Afghanistan bzw. den laufenden Aufnahmen aus Afghanistan mit dem Auswärtigen Amt zusammengearbeitet haben oder zwischen 2013 und 2021 eine finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von zivilgesellschaftlichen Projekten in Afghanistan aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhalten haben.“ Das bedeutet, dass nicht nur die allermeisten NGOs, sondern auch Wohlfahrtsverbände und Migrationsberatungsstellen diese Möglichkeit in der Regel nicht erhalten werden.

Beschränkungen des Zugangs zum Bewerbungsverfahren und weitere Verzögerungen bei der Umsetzung des Aufnahmeverfahrens gefährden die Betroffenen und sind nicht hinzunehmen: Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkengeht hervor, dass mehr als 30 Menschen verstorben sind, während sie auf die Evakuierung warteten. Zwar scheint die Organisation der Ausreisen mittlerweile besser zu laufen, als noch zu Beginn des Jahres, aber bis Aufnahmezusagen erteilt werden, vergehen teilweise Monate.

Auch die von uns geforderte Reform des Ortskräfteverfahrens ist noch immer nicht beschlossen: Weiterhin erhalten nur diejenigen eine Aufnahmezusage, die nach Ende 2012 in einem direkten Anstellungsverhältnis standen (z.B. als Dolmetscher bei der Bundeswehr). Dies schließt Menschen aus, die in Subunternehmen für die deutsche Regierung tätig waren oder Honorarverträge hatten. Menschen, die bei der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) angestellt waren und Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt haben, erhalten nur eine Aufnahmeerlaubnis, wenn sie zusätzlich glaubhaft machen, dass eine individuelle Gefährdung vorliegt.

„Diese Praxis der Ampel-Koalition fällt weit hinter den Zusagen der ehemaligen schwarz-roten Bundesregierung zurück, wonach Ortskräfte, die ab 2013 beschäftigt waren, ohne weitere Prüfung einer Gefährdung aufgenommen werden sollten. Wir beobachten seit einiger Zeit, dass GIZ-Mitarbeitende vermehrt Ablehnungen erhalten. Eine individuelle Begründung liegt den Betroffenen nicht vor. Die Kriterien für eine Aufnahmezusage sind uns unklar.“, so Maryam Mohammadi. 

„Die im Koalitionsvertrag angekündigte Beschleunigung des Familiennachzugs lässt ebenfalls auf sich warten. Nach unseren Erfahrungen warten afghanische Staatsangehörige derzeit über 24 Monate auf einen Termin zur Beantragung des Visums. Erst danach beginnt die Bearbeitungszeit, die in der Regel noch einmal mehrere Monate beträgt.“, fügt Karim Alwasiti hinzu.

Rückblick

Nach der Machtübernahme der Taliban wollten viele Menschen so schnell wie möglich aus Afghanistan flüchten. Die immer noch im Land aufhältigen Ortskräfte konnten ein Aufnahmeersuchen nach § 22 S. 2 AufenthG über ihre ehemaligen Arbeitgeber*innen einreichen. Diese leiteten die die Ersuchen an die jeweiligen Ministerien (Bundesministerium der Verteidigung, Ministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung, Bundesministerium des Inneren oder Auswärtiges Amt) weiter.

Neben des Ortskräfteverfahren wurde akut gefährdeten Personen die Möglichkeit eröffnet, ein Aufnahmeersuchen an das Auswärtige Amt zu stellen. Insbesondere besonders exponierte Menschenrechtsaktivisten hatten die Chance, auf die sogenannte Menschenrechtsliste zu gelangen. Die Kriterien für die Aufnahme blieben leider völlig intransparent und die Kommunikation war mangelhaft. Schon Ende August wurde die Liste wieder geschlossen. Die allermeisten Menschen haben bis heute auf ihr Gesuch keine Rückmeldung erhalten. Eine Aufnahmezusage wurde überdurchschnittlich häufig erteilt, wenn das Ersuchen nicht von der Person selbst, sondern über eine größere Organisation oder ein Mitglied des Bundestags eingereicht wurde.

Als sich Anfang 2022 abzeichnete, dass das im Koalitionsvertrag versprochene Aufnahmeprogramm nur schwerlich umsetzbar ist, wurde die Möglichkeit wieder aufgenommen - in “außergewöhnlich dringlichen Fällen“, wenn „sehr exponierte Personen“ Antragstellende sind und die Aufnahme nicht mehr bis zum Aufnahmeprogramm warten kann, sollten Anträge gestellt werden. Die Mailadresse dafür wurde jedoch nicht öffentlich gemacht – das Auswärtige Amt teilte mit, dass es mit einer großen Menge an Anfragen überfordert werden würde. Es drängt sich der Eindruck auf, dass auch die neue Bundesregierung alles daran setzt, den Arbeitsaufwand in Bezug auf das Aufnahmeprogramm möglichst gering zu halten.

Kontakt und Quelle:

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

www.nds-fluerat.org

 


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