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Aktuelle Erlasse des niedersächsischen Innenministeriums für afghanische und eritreische Geflüchtete

Bild: pixabay.com
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Die Erlasse des niedersächsischen Innenministeriums zur Unzumutbarkeit der Abgabe einer Reueerklärung (Eritrea) und zur Erteilung von Reiseausweisen für Ausländer für afghanische Staatsangehörige sind im Grundsatz erfreulich.

 

Ausdrücklich hält das Land fest, dass die Abgabe einer sogenannten Reueerklärung für subsidiär schutzberechtigte eritreische Flüchtlinge im dienstfähigen Alter (18 bis 49 Jahre), die illegal aus Eritrea ausgereist sind, ohne den Kriegsdienst vollständig erfüllt zu haben, als Voraussetzung für eine Passerteilung nicht zumutbar ist, wenn die Betroffenen dies nicht selbst wollen.

 

Unter Bezugnahme auf einen Beschluss des VG Hannover und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hält das MI darüber hinaus fest, dass eine Passbeschaffung für afghanische Staatsangehörige derzeit unmöglich ist, und ein Reiseausweis auch ohne die Benennung eines konkreten Reisegrunds beansprucht werden kann. Gleichwohl sollen Reiseausweise an afghanische Staatsbürger*innen nur ausgegeben werden, wenn Unterlagen zur Identifizierung der Person vorliegen.


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