Ein Bericht, der anlässlich der Unterrichtung der Bundesregierung nach § 29a Abs. 2a
AsylG (vom 28.1.22) auf einige menschenrechtliche Aspekte der aktuellen Situation in den sechs "Sicheren Herkunftsstaaten" der Westbalkanregion eingeht, ist auf ecoi.net abrufbar.
Der Bericht könnte vor allem für haupt- und ehrenamtliche
Unterstützer*innen, die entsprechende Einzelfälle haben, nützlich sein.