Das MKJFGFI hat gestern einen Erlass zur Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts (§ 104c) in NRW veröffentlicht. Grundlage sind die Anwendungshinweise des Bundes mit ergänzenden für NRW. Nur diese modifizierte Fassung der BMI-Anwendungshinweise ist für die Ausländerbehörden in NRW verbindlich. NRW kann aber in Bremen als Argumentationshilfe genutzt werden.
Anwendungshinweise zum Chancenaufenthaltsrecht mit NRW-spezifischen Änderungen und Ergänzungen