Die UkraineAufenthaltsÜbergangsVerordnung wird noch einmal verlängert, der Bundesrat hat dem am 12.05.2023 zugestimmt.
Nun sind aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Ausländer, die nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, bei einer Einreise bis zum 4. März 2024 ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet für 90 Tage
vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Die UkraineAufenthÜV tritt dann entsprechend am 2. Juni 2024 außer Kraft.