Über den Rechtshilfefonds von PRO ASYL können Anträge auf Rechtshilfe gestellt werden. Die Rechtshilfeanträge können bei den Flüchtlingsräten der zuständigen Bundesländer (hier: Flüchtlingsrat Bremen) eingereicht werden, wo sie geprüft und von dort an PRO ASYL weitergeleitet werden.
Aktuell besteht besonderes Interesse an den folgenden Themen für die Rechtshilfe, andere Themen können aber natürlich auch bezuschusst werden:
- Umsetzung neuer Gesetze & wichtiges für kommende Gesetze
- Chancen-Aufenthaltsrecht (und verwandte Themen, z.B. ABH will keine Duldung ausstellen)
- Probleme mit den Neuerungen bei den "Bleiberechtsregelungen", §§ 25a und 25b AufenthG
- Klagen gegen Ablehnung eines "Reiseersatzausweises" für Ausländer bei subsidiär geschützten Syrer:innen
- Klagen gegen "Arbeitsverbote" und "Duldung Light"
- Eritrea "Passbeschaffung"
- Generell Probleme bei der "Passbeschaffung im Zuge der Einbürgerung"
- Bestimmte Herkunftsländer
- Asyl(folge)anträge bzw. VG-Verfahren "Iran" (z.B. exilpolitische Tätigkeiten)
- Ablehnungen § 24 AufenthG für ""Drittstaatler:innen" aus der Ukraine"
- Ablehnungen im Asylverfahren für "Afghan:innen" (Ablehnungen des Flüchtlingsschutzes bei Frauen und Mädchen; Vollablehnungen bei Männern unter Bezug auf soziales Netzwerk etc)
- Ablehnungen Asylverfahren "Türkei" (z.B. falsche Annahmen bezüglich Rechtsstaatlichkeit, falsche Nutzung UYAP)
Diese Liste hat nur exemplarischen Charakter.
Grundsätzlich können alle im Zusammenhang mit Flucht und Asylantragstellung stehenden Rechtsfragen bezuschusst werden, die nicht von vornherein aussichtslos sind.
Bitte übermittelt folgende Informationen an den jeweiligen Flüchtlingsrat für die Antragstellung:
- Personaldaten (Wohnort, Geburtsdaten, Familienstand, Namen)
- alle einschlägigen Behördenbescheide und ggfs. gerichtliche Beschlüsse / Entscheidungen,
- Vollmacht des/der Betroffenen,
- Kurze Begründung, was mit dem Rechtsmittel erreicht werden soll.