Hier eine Synopse, die die Bundesregierung zu den beschlossenen Änderungen im Rahmen des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ erstellt hat.
Diese ist sehr hilfreich, da sie die beschlossenen Änderungen erst lesbar macht. Allerdings muss beachtet werden, dass die Änderungen im Gesetzen zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten werden:
· u. a. die Regelungen zur Blauen Karte und der Rechtsanspruch auf § 18a/b im November 2023
· der größte Teil der vorgesehenen Änderungen voraussichtlich erst im Februar oder März 2024 (dazu gehören auch die Regelungen zum Spurwechsel und zur neuen Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach § 16g)
· und die Regelungen zum Punktesystem voraussichtlich im Juni 2024.
Die jeweiligen Zeitpunkte des Inkrafttretens gehen aus der Synopse nicht hervor.
(Quelle: Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung)