Erneut – nach 2013 und 2017 – legen die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) einen Ökumenischen Bericht zur Religionsfreiheit weltweit vor. Er beruht auf den Ergebnissen einer ökumenischen Arbeitsgruppe, die die Einschränkungen und Verletzungen des universellen Menschenrechts auf Religions-, Glaubens-und Gewissensfreiheit aus christlicher Perspektive untersucht hat.
Zunächst geht es um die Einordnung des Rechtes auf Religionsfreiheit in den Kanon der Allgemeinen Menschenrechte insgesamt. Das Verständnis von Religions-und Weltanschauungsfreiheit wird somit im Kontext und unter Berücksichtigung der Interdependenzen des vieldimensionalen Menschenrechtsschutzes entfaltet.
Einschränkungen der Religionsfreiheit betreffen in der Regel auch andere Grundrechte, z. B. die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit. Umso wichtiger ist die Sensibilisierung für ein Menschenrecht, das eine unverzichtbare Voraussetzung für die freie Entwicklung von Individuen, Gemeinschaften und Gesellschaften ist. Die Veröffentlichung richtet sich sowohl an die Basis und die Entscheidungsträger/innen der Kirchen als auch an Medien und Politik, nicht zuletzt an Verantwortliche in der deutschen Außenpolitik. Der Bericht versteht sich als ein Beitrag zum breiteren und allgemeinen Menschenrechtsdiskurs –sowohl im ökumenischen Kontext als auch auf der Ebene von internationalen staatlichen und nicht-staatlichen Stellen.
Denn mit dem Einstehen der Kirchen für die Religionsfreiheit handeln diese nicht pro domo, d. h. sie verstehen Religionsfreiheit nicht als Schutzrecht für bestimmte Religionen und ihre Gläubigen. Die Verteidigung des Rechts auf Religionsfreiheit ist vielmehr vom Respekt vor der Würde eines jeden Menschen getragen. Insofern und in der Logik universaler Freiheitsrechte gilt der Einsatz der Kirchen der Religions-und Weltanschauungsfreiheit aller Menschen. Das entbindet die Kirchen nicht davon, im Sinne christlicher Solidarität auf besondere Notlagen von Glaubensgeschwistern hinweisen.
Im ersten Hauptteil wird nach dem Stellenwert von Religionsfreiheit in bestimmten Kontexten gefragt bzw. die komplexe Einbettung der Religionsfreiheit in andere menschenrechtliche, gesellschaftliche und politische Problemlagen verdeutlicht.
Dazu gehören die Bereiche Migration, Gendergerechtigkeit, Zivilgesellschaft, Sicherheit, Rechtspopulismus und Indigene Völker. Damit wird der Frage nach der Religionsfreiheit über einen konkreten nationalen Kontext hinaus nachgegangen und globale Gefährdungstrends werden identifiziert.
Im zweiten Hauptteil werden Berichte zu ausgesuchten Ländern vorgestellt: Die Beschreibung der Situation in Äthiopien, Belarus, China, Dänemark, Deutschland, Eritrea, Indien, Israel und Palästina, Myanmar, Russland, Syrien und Irak und in der Türkei zeigt exemplarisch, wie es um die Religions-und Weltanschauungsfreiheit vor Ort bestellt ist und welche übergreifenden Tendenzen erkennbar sind. Die Auswahl macht deutlich:
Besondere Aufmerksamkeit muss den massiven Grundrechtsverletzungen in autoritären oder totalitären Staaten gelten. Aber der Blick auf demokratische Länder wie Dänemark und Deutschland zeigt, dass auch dort, wo ein hohes Schutzniveau garantiert ist, Gefährdungen für die Religionsfreiheit gegeben sind und teilweise sogar zunehmen.
In den Länderberichten wird die besondere Kompetenz der Kirchen im Feld der Religionsfreiheit erkennbar. Denn diese erhalten über ihre weltweiten Partnerstrukturen Informationen, die andernorts nicht oder nicht in vertiefter Weise zugänglich sind. Dies ermöglicht einen Überblick insbesondere zur Situation von bedrängten und verfolgten Christen.
Im Anhang schließlich findet sich ein „Frageraster Religionsfreiheit“: Musterfragen zur Erhebung und Beschreibung von Verletzungen der Religionsfreiheit sollen helfen, Vorkommnisse in einem konkreten Kontext besser einordnen, bewerten zu können. Das Frageraster macht zugleich die Methodologie transparent, die dem Ökumenischen Bericht zugrunde liegt.
Die Ergebnisse des Berichts insgesamt zeigen: Die Situation ist bedrängend. Obwohl die Religionsfreiheit in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert und in internationalen Konventionen und in den Verfassungen in bindendes Recht überführt wurde, steht sie weiterhin in vielen Teilen der Welt unter Druck, offene Angriffe auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit und ihre teils subtile Unterminierung nehmen zu. Der Einsatz von Kirchen und anderer Religionsgemeinschaften bleibt somit unverzichtbar. Die Deutsche Bischofskonferenz und die EKD richten mit diesem Bericht zugleich den Appell an Regierungen, Freiheit und Gleichberechtigung der Menschen in Fragen von Religion und Weltanschauung auch zu ihren Anliegen zumachen.
Der 3. Ökumenische Bericht als PDF-Datei.
(Quelle: ekd.de)