· 

Buten un binnen: Diese Schwierigkeiten haben Staatenlose in Deutschland

Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Knapp 30.000 Menschen galten 2022 in Deutschland als offiziell anerkannte Staatenlose – ein Höchststand. Seit 2014 hat sich ihre Zahl verdoppelt. Bei weiteren 97.000 Menschen ist die Staatsangehörigkeit ungeklärt.

 

Auch in Bremen ist die Zahl der Menschen ohne offizielle Staatsangehörigkeit von 836 im Jahr 2013 auf 1.410 im Jahr 2022 gestiegen. Unklar ist allerdings, wie viele von ihnen anerkannte Staatenlose sind und wie viele einen ungeklärten Status haben, da das Statistische Landesamt keine separaten Zahlen dazu erfasst. Nach Angaben des Innenressorts leben derzeit etwa 630 Staatenlose und circa 730 Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit im Land.    

 

Nicht alle Staatenlosen sind gerade in Deutschland angekommen, fast 5.000 sind sogar in der Bundesrepublik geboren. So wie Ayla (Name geändert). Sie ist 23 Jahre alt und kam in Bremen zur Welt. Ihre Mutter ist Libanesin, ihr Vater starb kurz nach der Geburt. Sie wuchs staatenlos auf. Jetzt hofft sie auf eine Einbürgerung.

 

Für sie haben die Nachteile dieser Lage auch mit der Identität zu tun. "Es ist für mich so erniedrigend, weil ich nie dazu gehören konnte. Ich habe mich gefragt: 'Warum eigentlich? Ich bin hier geboren, ich beherrsche die Sprache – ich mache alles gut.'" Sich nicht Staatsbürgerin nennen zu dürfen, bedeute, sich nicht angenommen zu fühlen.

 

Die Ursachen der Staatenlosigkeit sind vielfältig. Oft fehlen Dokumente aus den Heimatländern, beispielsweise, wenn die Geburt gar nicht registriert wurde. Auch patriarchalische Gesetze spielen eine Rolle: In Ländern wie dem Libanon dürfen Frauen ihre Staatsbürgerschaft nicht vererben, so wie im Aylas Fall. Anerkennt der Vater das Kind nicht, hat dieses keine Staatsangehörigkeit.

 

Bürokratische Verwicklungen in den Herkunftsländern können eine Einbürgerung ebenfalls verzögern. Teilweise besitzen die Migranten Dokumente von Ländern, die nicht anerkannt sind, oder gehören Minderheiten an, die in ihrem Heimatland selbst staatenlos sind, wie die Rohingya. Manchmal ist es schwer, die Dokumente aus den Heimatländern zu bekommen, etwa aus Kriegsgebieten.

 

Das hat Folgen für die Betroffenen im Alltag. "Auch wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Schutz hier in Deutschland kriegen, werden Menschen ohne Staatsangehörigkeit vielerlei Einschränkungen im Leben haben", erläutert Karim Alwasiti vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. Sie riskieren, ihren Kindern die Staatenlosigkeit zu vererben. Die Einbürgerung ist in der Praxis oft komplizierter, weil Dokumente fehlen. Die Ehe und der Familiennachzug können langwierig sein. Eine Verbeamtung ist in der Regel ausgeschlossen. Sie dürfen bei Bundestagswahlen nicht wählen und so nicht am politischen Leben teilnehmen.

 

Die Gründe sind rechtlicher Natur: Für viele Verfahren, etwa eine Einbürgerung oder eine Heirat, muss die Identität geklärt werde. Für die Einbürgerung soll etwa ausgeschlossen sein, dass die Person doch eine weitere Staatsangehörigkeit hat. Im Fall der Eheschließung hingegen, dass sie nicht bereits in einem anderen Land verheiratet ist. "Deutschland hat mit die höchsten Anforderungen bei der Eheschließung", sagt der Bremer Anwalt Albert Timmer.

 

Reisen ist ebenfalls eingeschränkt. Nicht alle Staaten anerkennen die Ausweise für Staatenlose, Ausländer oder Geflüchtete. Und ein Ausweis für Staatenlose ist nicht leicht zu bekommen. "Man muss nachweisen, wo man geboren wurde, wie die Abstammung ist, man muss versuchen, Dokumente aus dem Heimatland zu beschaffen. Das ist die Schwierigkeit", so Timmer.

 

Besonders schwer haben es laut dem auf Migration spezialisierten Anwalt Jan Süring Menschen, die zwar einem Staat angehören, dies aber nicht beweisen können, weil ihnen die Dokumente fehlen. Meistens sind das Menschen aus "gescheiterten Staaten wie Afghanistan, Somalia, Libyen". Sie haben dann eine ungeklärte Staatsangehörigkeit. Und noch mehr Schwierigkeiten, etwa beim Reisen. Auch bei der Kreditaufnahme kann die Staatenlosigkeit hinderlich sein, wenn sie kein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben.  

Laut Bundesinnenministerium dient die Klärung der Identität der Betroffenen "gewichtigen sicherheitsrechtlichen Belangen der Bundesrepublik Deutschland". Auch gelte der Reiseausweis für Staatenlose als Passersatz, den Länder, die das Staatenlosenübereinkommen unterschrieben haben, grundsätzlich anerkennen müssen.

 

Gleichzeitig bestätigt die Behörde, dass die Nachweisanforderungen bei standesamtlichen Verfahren, etwa Eheschließungen oder Geburtsurkunden, teilweise höher sein können. Beweise über Abstammung oder Familienstand sind eventuell nötig.

 

Eine Lösung könnten laut Flüchtlingsrat-Mitarbeiter Alwasiti eidesstattliche Erklärungen sein, wenn Dokumente aus den Heimatländern nicht zu bekommen sind. Das Bundesinnenministerium verweist dabei jedoch auf das Stufenmodell, nach dem der Antragsteller unterschiedliche Möglichkeiten hat, seine Herkunft zu beweisen. Dies berücksichtige sowohl die Interessen des Staates als auch die Interessen der Betroffenen. Dabei brauche man keine eidesstattliche Versicherung.

 

Das Bremer Innenressort findet indes den Vorschlag sinnvoll, dass man aktuelle Prozesse und Regelungen überprüft, denn die Ausländerbehörden seien momentan bundesweit stark belastet. Diese Überlastung führe zu längeren Bearbeitungszeiten.

 

Für den Anwalt Sürig könnte es jedoch notwendig sein, alternative Verfahren zu schaffen, um die Identität der Menschen zu überprüfen. Denn dies könnte "in den nächsten Jahrzehnten noch ein größeres Problem werden". Schließlich wird die Migration aus sogenannten gescheiterten Staaten noch weiter andauern.

 

(Quelle: butenundbinnen.de)

 


Kontakt

Zuflucht - Ökumenische Ausländerarbeit e.V.

Berckstr. 27

28359 Bremen

 

Tel. : 0421 8007004

Fax: 0421 8356152

zuflucht@kirche-bremen.de

Newsletter

Unseren  monatlichen Newsletter können Sie hier abonnieren!

 

Spendenkonto

Zuflucht e.V.

IBAN: DE14 2905 0101 0011 8305 85

Swift-BIC SBREDE22XXX

 

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und im Bremer Vereinsregister eingetragen unter VR 5198 HB