Der Bericht des BAMF / Forschungszentrum des BAMF zur Evaluation der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG wurde veröffentlicht.
Die Wohnsitzregelung wurde mit dem Integrationsgesetz 2016 eingeführt und war ursprünglich auf 3 Jahre befristet. Da die Wohnsitzregelung aber nach Auffassung des Gesetzgebers ein wichtiges integrationspolitisches Instrument darstellt und sich bewährt habe, wurde das Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes am 12. Juli 2019 verabschiedet. Damit wurde die Wohnsitzregelung als dauerhaftes integrationspolitisches Instrument in das Aufenthaltsgesetz übernommen. Das Gesetz enthält in seiner Begründung eine Evaluationsklausel, wonach die Wirksamkeit der Wohnsitzregelung innerhalb von drei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert werden soll.
Die Evaluation fand schließlich zwischen Juni 2021 und Dezember 2022 statt und wurde von empirica ag in Zusammenarbeit mit der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder durchgeführt. Der Fokus lag auf den Effekten in den Bereichen Erwerbstätigkeit, Wohnen, soziale Integration und Gewaltschutz.
Zentrale Ergebnisse (zitiert aus der Kurzfassung des Berichts S. 1ff):
- Die Ergebnisse der Evaluation deuten allerdings stark darauf hin, dass die Wohnsitzregelung in Summe aller Partialwirkungen sehr wahrscheinlich nicht integrationsfördernd wirkt.
- Die Wohnsitzregelung wirkt eher negativ auf die Wohnraumversorgung.
- Die Wohnsitzregelung wirkt neutral auf den Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen.
- Die Wohnsitzregelung wirkt eher negativ auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
- Die Wohnsitzregelung scheint nicht zu einer Vermeidung sozialer Ausgrenzung beizutragen.
- Die Wohnsitzregelung hat die Kapazitäten der Integrationsinfrastruktur in einigen Orten entlastet.
- Im Ergebnis zeigt sich, dass der Aufhebungstatbestand nach § 12a Abs. 5 S. 2 AufenthG Personen, die von Gewalt betroffen sind, nicht ausreichend schützt.
- Die Wohnsitzregelung verhindert potenziell integrationsfördernde Umzüge.
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