Derzeit sind per Gesetz in Deutschland alle EU-Mitglied-staaten, die Balkanländer und auch die westafrikanischen Staaten Ghana und Senegal als "sichere Herkunftsstaaten" definiert. 2019 hatte bereits die damalige Bundesregierung die Einstufung der nordafrikanischen Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgiens betrieben. Das Gesetz hierzu wurde zwar im Bundestag beschlossen, scheiterte jedoch damals am Widerstand im Bundesrat. Die Oppositions-fraktionen von CDU/CSU und AfD fordern sogar eine Ein-stufung weiterer Herkunftsstaaten als sicher, um bereits Geflüchtete leichter abschieben zu können und potenzielle Geflüchtete von einer Flucht im Vorhinein abzubringen.
Eine Einstufung als vermeintlich sicherer Herkunftsstaat bedeutet massive Einschränkungen für Asylsuchende aus diesen Ländern: Es wird unter anderem das Asylverfahren beschleunigt, die Klagefrist gegen einen negativen Asylbescheid auf eine Woche verkürzt und sogar aus einem noch laufenden Asylverfahren abgeschoben. Dies trifft gerade auch lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter-geschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Geflüchtete, da sich diese oft bei der Anhörung aus erlernter Angst und Scham nicht outen und ihren triftigen Asylgrund, nämlich die queerfeindliche Verfolgung, gar nicht vortragen!
Dabei hat bereits 1996 das Bundesverfassungsgericht ganz klar geurteilt, dass überhaupt nur solche Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden dürfen, in denen "Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen" besteht. In Ghana und Senegal stehen auf Homosexualität mehrjährige Haftstrafen – die Einstufung als ‚sicher‘ ist deshalb klar verfassungswidrig. Das Gleiche gilt für die jetzt wieder diskutierten Maghreb-staaten. 2021 urteilte der Conseil d'État, das oberste fran-zösische Verwaltungsgericht, dass Ghana und Senegal aufgrund der queerfeindlichen Verfolgung von der französi-schen Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ gestrichen werden müssen – diesem Beispiel muss die Bundesregierung folgen.
In Georgien (wie auch in Moldau) gibt es zwar keine Strafgesetze gegen LSBTIQ*, aber auch hier ist die gesellschaftliche Gewalt und Diskriminierung massiv. Der Staat ist nicht in der Lage oder willens, Schutz vor der Verfolgung zu bieten. Dies wird nicht nur durch Menschen-rechtsberichte und -organisationen bestätigt, sondern auch durch zahllose positive Asylbescheide und Gerichtsurteile.
Mehr Informationen zur verfassungswidrigen Einstufung von LSBTIQ*-Verfolgerstaaten als „sichere Herkunftsstaaten“ finden sich – am Beispiel von Ghana und Senegal – auf der Seite des LSVD.
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(Quelle: allout.org)