PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer kritisieren die aktuellen Vorschläge zur weiteren Entrechtung von Geflüchteten scharf. Hierzu gehört der Vorstoß auf der heute beginnenden Ministerpräsident*innenkonferenz unter anderem die Bezahlkarte und die Arbeitspflicht für Schutzsuchende einzuführen. Begründet wird dies mit dem Ziel, die Zuzugszahlen von Geflüchteten zu senken, um die Kommunen zu entlasten.
“Worüber sprechen wir hier? Dass Menschen ihr Leben riskieren, auf der Flucht gefoltert und vergewaltigt werden, nur weil sie in Deutschland vierhundert Euro im Monat bekommen wollen? Und wenn es nun statt Bargeld eine Bezahlkarte gibt, gehen sie lieber in Baschar al-Assads Gefängnisse in Syrien oder liefern sich der Taliban in Afghanistan aus? Uns fehlen die Worte über diese unredlichen Vorschläge”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.
Mit einer Arbeitspflicht wird das rassistische Narrativ von Schutzsuchenden, denen zu Unrecht unterstellt wird, nicht arbeiten zu wollen, reproduziert. Blanker Hohn, wenn man bedenkt, wie viele Geflüchtete in Deutschland mit einem Arbeitsverbot belegt werden. Wir sind entsetzt über diesen unmenschlichen Umgang mit Geflüchteten und die rein von rechts dominierte Migrationsdebatte, die allein dem Aufschwung antidemokratischer Kräfte dient und nichts mit tatsächlichen Lösungsansätzen zu tun hat.
“Gebot der Stunde ist es, schutzsuchenden Menschen eine gleichberechtige Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, das schafft zugleich Entlastung in den Kommunen“, sagt Ulrike Seemann-Katz, Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Zudem ist der Vorschlag nicht mit Artikel 20 der EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar und auch Artikel 4 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention statuiert das Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit.
Nach dem Debakel in den Landtagswahlen in Hessen und Bayern für die Ampel-Parteien legte nun Innenministerin Faeser einen Gesetzesentwurf vor, der rechtsstaatlich höchst fragwürdige Verschärfungen bei Abschiebungen vorsieht. Mehr und längere Haft, das Durchsuchen von Wohnungen und das Handyauslesen sind alles schwerwiegende Eingriffe in Grundrechte, wobei auch die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wird.
„Wir lehnen schon die Prämisse dieses ‚Abschiebungsverschlimmerungsgesetzes‘ ab, dass mehr Abschiebungen das Mittel der Wahl sind, um die Kommunen zu unterstützen. Abschiebungen sind schon heute oft brutal für die betroffenen Menschen, das wird noch schlimmer, wenn sie regelmäßig überfallartig und nachts passieren. Auch ist jede zweite Abschiebungshaft rechtswidrig – dieses Instrument jetzt noch auszubauen widerspricht jedem Verständnis von Rechtsstaat“, so Seemann-Katz, Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Den Verbänden ist der Gesetzesentwurf am Mittwoch mit Veröffentlichung auf der Homepage zur Kommentierung zugeleitet worden. Die Stellungnahmefrist von zwei Tagen zeigt, dass auch diese Einbindung der Zivilgesellschaft zur Farce geworden ist.
Statt immer neuer Abschreckungsmaßnahmen, sollten sich die Ministerpräsident*innen den pragmatischen Lösungsvorschlägen von zivilgesellschaftlichen Organisationen zuwenden. Dazu gehören zum Beispiel eine Pro-Kopf-Pauschale für die Kommunen für jede aufgenommene Person und die im Koalitionsvertrag versprochene Aufhebung aller Arbeitsverbote. Auch die Aufweichung restriktiver Gesetze, die verhindern, dass Geflüchtete aus den ihnen zugewiesenen Unterkünften ausziehen können, würde Kommunen entlasten. Nötig sind zudem der zügige Ausbau von Kita- und Schulplätzen und die Digitalisierung der Behörden.
PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Länder appellieren an alle Politiker*innen in Bund und Ländern, sich an einem menschenrechtlichen Kompass zu orientieren: “Stoppen Sie diese irrwitzigen Debatten! Und vor allem: Hören Sie auf, den rechten Diskus zu führen, der Geflüchtete zu Sündenböcken für verfehlte Sozialpolitik macht.”
(Quelle: proasyl.de)