Das SPD-geführte BMI hat gestern einen Referent*innenentwurf vorgelegt, der sich wie zu Seehofers Zeiten und in gewohnt verschleiernder Rhetorik „Rückführungsverbesserungsgesetz“ nennt. Mit diesem Gesetzentwurf wird natürlich rein gar nichts „verbessert“. Vielmehr wird die Entrechtung in Deutschland lebender Menschen vorangetrieben (Ausweitung von Inhaftierung, Ausweitung überfallartiger Überraschungsabschiebungen, Eindringen in Wohnungen, Einschränkung des Rechtsschutzes usw.).
Die Grundlage des Gesetzentwurfs basiert in weiten Teilen auf einem so genannten „Diskussionsentwurf“, den das BMI bereits im September vorgelegt hatte, und mit dem die Verschärfungsforderungen der Ministerpräsident*innen umgesetzt werden sollte. Verbesserungen – etwa beim Arbeitsmarktzugang, beim Familiennachzug, Abschaffung der Duldung light und andere im Koalitionsvertrag fest vereinbarte Dinge – sucht man in dem Gesetzentwurf vergeblich (mit Ausnahme einer verlängerten Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Geschützte auf drei Jahre).
Hier ist der Referent*innenentwurf, ergänzend dazu eine Gegenüberstellung der Änderungen im Vergleich zum bestehenden Recht (vom BMI).
(Quelle: Projekt Q)