Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat die rechtlichen und institu-tionellen Voraussetzungen für Geflüchtete im Hinblick auf den Zugang zum Arbeitsmarkt analysiert. Dabei wurde ein Ver-gleich der unterschiedlichen rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen von Geflüchteten aus der Ukraine und Geflüchteten, die über das Asylverfahren aufgenommenen wurden, vorgenommen.
Kernaussage:
Eine frühzeitige vollständige Integration in das SGB und die damit verbundene eindeutige Zuständigkeit der Jobcenter, über alle Förderinstrumente des SGB II in Verbindung mit dem SGB III zur Anwendung kommen können sowie gute Wohn-verhältnisse und eine sichere Bleibeperspektive erleichtern die Arbeitsmarktintegration erheblich.
Als Flüchtlingsrat Niedersachsen sehen wir damit unsere Aussagen aus einer Stellungnahme im Rahmen einer Anhö-rung im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags bestätigt. Die Anhörung fand vor dem Hintergrund eines Antrages der oppositionellen CDU-Fraktion mit dem Titel "Wohlstand für alle erhalten - gezielte Arbeits- und Fachkräfte-einwanderung organisieren, Qualifizierungsoffensive für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Aufenthaltsrecht" (Drucksache 19/879) statt.
Die Stellungnahme des Flüchtlingsrat befindet sich hier.
(Quelle: nds-fluerat.org)