Auch die Lage von muslimischen Uigurinnen und Uiguren in China ist weiterhin schlecht. Anhaltende Berichte, unter anderem der Vereinten Nationen, über willkürliche Inter-nierung nimmt die Bundesregierung mit großer Sorge wahr.
Der Bericht umfasst neben einem systematischen Länderteil mit 41 Kapiteln auch zwei Themenkapitel. Darin werden die Religionsfreiheit indigener Völker und der Beitrag der Religio-nen zu nachhaltiger Entwicklung thematisiert. Schwabe kommt mit dem Bericht dem Beschluss des Deutschen Bundestags nach, der die Bundesregierung beauftragt, alle zwei Jahre über die Lage der Religions- und Weltanschau-ungsfreiheit zu berichten.
Bisher wenig sichtbar im politischen und im wissenschaft-lichen Diskurs war die Lage der Religionsfreiheit von indige-nen Völkern. Mit dieser Schwerpunktsetzung betritt die Bundesregierung Neuland. Unterstützt wurde sie bei der Erstellung des Berichts durch ein wissenschaftliches Gut-achten von Prof. Heiner Bielefeldt und Dr. Volker von Bremen, das dem Bericht beigelegt ist. Es kommt zu dem Schluss, dass die indigene Spiritualität der Kosmovision – der Blick indige-ner Völker auf den Kosmos und die Entstehung der Welt – und die Verbindung zwischen Indigenen mit ihren angestammten Territorien viel stärker als Teil der Religions- und Weltanschau-ungsfreiheit verstanden werden muss und stärker in der Außen- und Entwicklungspolitik verankert werden sollte. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit verfolgt diesen Ansatz schon jetzt, etwa durch ihr Engagement für den Erhalt tropischer Wälder oder nachhaltiger Lieferketten.
Im zweiten Teil des Schwerpunktkapitels wird herausgestellt, welchen Beitrag die Religionen zu nachhaltiger Entwicklung leisten können. So ist die Erreichung der globalen Nachhal-tigkeitsziele (SDGs) vielerorts nur mit den Religionsgemein-schaften als starkem Teil der Zivilgesellschaft möglich. Die Erfahrung zahlreicher Projekte lehrt, dass die Gesamtgesell-schaft durch das Engagement und das Know-how der Reli-gionsgemeinschaften profitieren kann, etwa in der gesund-heitlichen Versorgung, der Friedensarbeit in Krisengebieten oder bei der Zusammenarbeit mit sozialen Minderheiten. Es gilt, diese Potenziale weiter zu nutzen und die Zusammen-arbeit auszubauen, wo immer möglich.
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(Quelle: bmz.de)