Stand November 2023
In den vergangenen Monaten ist es mehrfach zu Räumungen oder Androhungen von Abschiebungen aus Kirchenasylen gekommen. Mit diesem Merkblatt zum Thema (Androhung einer) Räumung eines Kirchenasyls möchten wir informieren und bisherige Erfahrungen teilen, damit gegen die Verunsi-cherung Mut machen und Solidarität stärken.
Ein Kirchenasyl ist ein Kirchenasyl
Gefährdet sind besonders solche Kirchenasyle, deren Legitimität von der zuständigen Ausländerbehörde ange-zweifelt wird. Manchmal wird argumentiert, ein Kirchenasyl sei kein „richtiges“ Kirchenasyl, z.B. weil ein Härtefalldossier bereits abgelehnt oder vom BAMF nicht (mehr) geprüft wurde. In der Praxis bleiben so gut wie alle Kirchenasyl-Gäste auch nach der Ablehnung des Härtefalldossiers durch das BAMF im Kirchenasyl. Das ändert für uns aber nichts daran: Ein Kirchen-asyl ist ein Kirchenasyl, wenn den zuständigen Behörden die Schutzgewährung und die Erreichbarkeit der Menschen bekannt gegeben wurde. Wie über den Beginn entscheidet auch über das Ende eines Kirchenasyls die Kirchengemeinde.
Ein Notfall-Leitfaden ist nützlich
Doppelt verunsichernd sind Situationen, die unvorbereitet treffen. Hilfreich ist, sich bereits vor einem Kirchenasyl oder zu Beginn eines solchen zu überlegen: Was tun wir im Fall eines Falles? Wer ist schnell ansprechbar und wie erreichbar? Neben Pastor*innen und Unterstützende in der Gemeinde/ dem Kirchenkreis betrifft das die landeskirchliche/ diözesane Ebene, die Kirchenasyl-Netzwerkstrukturen und auch weitere flüchtlingspolitische Netzwerke, Kontakte in der örtlichen/ regionalen Verwaltung und Politik, Medienkontakte etc.
Eine Räumung ist kein lokales Problem
Es trifft einzelne, aber gemeint sind wir alle. Es gab immer Versuche, die Zahl der Kirchenasyle zu reduzieren. In den letzten Jahren wurde dies zum Beispiel durch Fristverlän-gerungen oder Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts versucht. Die aktuellen Räumungsandrohungen sind ein weiterer solcher Versuch der Verunsicherung und Entmu-tigung. Unsere gegenseitige Solidarität stärkt uns und schützt vor allem die Kirchenasyl-Gäste im ganzen Bundesgebiet.
Was, wenn die Polizei vor der Tür steht?
Grundsätzlich gilt: Wer polizeiliche Maßnahmen behindert, muss im Zweifel damit rechnen, das eigene Handeln vor Gericht verteidigen zu müssen. Ohne Durchsuchungs-beschluss allerdings muss niemand in kirchliche Räume hineingelassen werden. Auch wenn Ausländerbehörden unangekündigt überprüfen wollen, ob sich eine Person tatsächlich im Kirchenasyl aufhält, muss dies nicht unmittel-bar geschehen: Es kann ein neuer Termin vereinbart werden.
Der Schutz des Kirchenasyls liegt nicht in der Heiligkeit des Raumes, sondern in der Gemeinde, die sich dafür entscheidet, diesen Schutz zu gewähren. In der Vergangenheit war es hilfreich, wenn die Kirchenasyl-Gäste in brenzligen Situatio-nen nicht allein waren. Gottesdienste, Mahnwachen und auch Sitzblockaden konnten bereits Abschiebungen aus dem Kirchenasyl abwenden.
Öffentlichkeit hilft
In mehreren Situationen der letzten Monate hat Öffentlichkeit geholfen, Schlimmeres zu verhindern. Presse, Mahnwachen, Kundgebungen, Petitionen und das Einbinden anderer Organi-sationen haben entscheidend dazu beigetragen, geplante Abschiebungen aus Kirchenasylen zu verhindern. Bei Öffentlichkeitsarbeit ist zu bedenken: Was wird skandalisiert? Ist es das Einzelschicksal? Ist es das Infragestellen des Schutzraums Kirche? Sind es große politische Fragen? Die Stärke der Kirchenasyl-Bewegung liegt weniger in der juris-tischen Argumentation, sondern in der ethischen Begründung unseres Handelns. Wir wissen, dass es kein Recht auf Kirchen-asyl gibt, ein solches Sonderrecht sollte Kirche auch nicht beanspruchen. Aber in einer Situation, in der faktisches Unrecht in formales Recht gegossen wird, entscheiden wir uns für Humanität und setzen uns für grundlegende Menschen-rechte ein.
Der Spaltung entgegentreten
Die Kirchenasyl-Bewegung ist seit jeher eine Bewegung der kirchlichen Basis. Unsere Praxis unterscheidet sich regional sehr und es gibt keine zentrale Koordination von Kirchenasyl. Darin liegt unsere Stärke, aber auch das Risiko, dass wir gegeneinander ausgespielt werden. Es gibt kein „richtiges“ oder „falsches“ Kirchenasyl. Die Zufälligkeit der wenigen positiven Dossier-Entscheidungen des BAMF und die intrans-parenten Kriterien für Härtefälle zeigen, dass dies auch von Behörden-Seite gilt. Wir bemühen uns um gute Kommuni-kation mit allen involvierten Behörden und transparente Entscheidungsstrukturen innerhalb der Gemeinden. Wichtig dabei ist, dass wir selbstbewusst als Kirchenasylbewegung auftreten.
Erfahrungen teilen
Von den Erfahrungen Anderer können viele profitieren. Wenn Sie im Zusammenhang mit Kirchenasyl von Drohungen, Einschüchterungen oder gar Räumungsversuchen betroffen sind: Erzählen Sie uns davon! Was ist geschehen? Was hat geholfen? Was war schwierig? Wo braucht es mehr Unter-stützung? Wir freuen uns über Nachricht per Mail an diese Adresse.
Ökum. BAG Asyl in der Kirche e.V., Zossener Straße 65, 10961 Berlin
(Quelle: kirchenasyl.de)