Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechts-verordnung hat der Bundesrat am 24.11.23 zuge-stimmt. Die Betroffenen müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei den Ausländerbehörden notwendig. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitglied-staaten Ende September 2023.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: ""Ich freue mich, dass der Bundesrat unserer Verordnung heute zugestimmt hat. Wer vor Putins mörderischem Krieg fliehen musste, wird bei uns auch weiter in Sicherheit sein und Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt haben. Wir haben den Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine verlängert. Die Aufenthaltser-laubnisse sind automatisch bis zum 4. März 2025 gültig, ohne dass die Geflüchteten aus der Ukraine nochmal eine Auslän-derbehörde aufsuchen müssen. Das ist eine große Entlastung für die Ausländerbehörden und gibt Sicherheit und eine klare Perspektive für die Betroffenen. Wir werden weiterhin die Leben vieler Menschen aus der Ukraine schützen – so lange wie dieser furchtbare Krieg andauert. Wir stehen weiter eng an der Seite der Ukraine."
Die Verlängerung des Aufenthaltsstatus sorgt sowohl für eine Entlastung der Betroffenen als auch der Ausländerbehörden. Die Kostenersparnis beträgt für die Verwaltung der Länder einmalig etwa zehn Millionen Euro.
Derzeit leben in Deutschland rund 1,1 Millionen Menschen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind. Rund 350.000 von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Unter den erwachsenen Geflüchteten sind rund zwei Drittel Frauen.
Weitere Infos: Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - UkraineAufenthFGV
(Quelle: bmi.bund.de)
Ergänzung:
Die Verordnung hat unmittelbare Auswirkungen auf die schon erteilten Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz für die wegen des Krieges in der Ukraine geflüchteten Personen. Mit dieser Verordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorüber-gehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlän-gert. Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
(Quelle: bmi.bund.de)