Dabei ist es rechtliche und humanitäre Pflicht, Menschen aus Seenot zu retten. Wir sehen mit Sorge, dass die Reform des Aufenthaltsgesetzes zu einer strafrechtlich neuen Bewertung führen könnte.
Um die damit eröffnete Möglichkeit der Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung und humanitärer Hilfe für Geflüchtete auszuschließen, bittet die Synode den Rat der EKD, sich gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Gesetzgebung so gestaltet wird, dass zivile Seenotrettung und humanitäre Hilfe für Geflüchtete auch weiterhin straffrei bleiben. Seenotrettung braucht Rechtssicherheit.
Die Synode erinnert an ihre Beschlüsse vom 9. November 2022 und 10. November 2021 zur Lage an der EU-Außengrenze. Um ihre bisherigen Forderungen zu bekräftigen und die Rettung von Menschenleben auch konkret zu unterstützen, bittet die Synode den Ständigen Haushaltsausschuss, eine EKD-weite Kollekte im Jahr 2025 für United4Rescue vorzusehen.
Hannover, den 5. Dezember 2023
(Quelle: ekd.de)