Die Arbeitshilfe soll Berater*innen dabei helfen, ihre Klient*in-nen sowohl hinsichtlich der Antragstellung wie auch mit Blick auf den Übergang in die Bleiberechtsregelungen zu begleiten.
Die Broschüre ist entsprechend bewusst praxisnah gestaltet worden und enthält zahlreiche Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis. Sie stellt zunächst ausführlich dar, was hinsichtlich der Erteilungsvoraussetzungen des § 104c AufenthG sowie der Antragstellung zu beachten ist und behandelt anschließend vor allem die Voraussetzungen, Besonderheiten und Schwierigkeiten bei einem Übergang in die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b AufenthG.
Infos und die Arbeitshilfe gibt es hier.
(Quelle: Thomè-Newsletter)