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Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche zum Versuch der Abschiebung aus Kirchenasyl

Bild: pixabay.com
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Als „beschämend und mit den Grundsätzen der Menschen-rechte unvereinbar“ hat die Flüchtlingsbeauftragte der Evan-gelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Dietlind Jochims, die versuchte Abschiebung zweier erwach-sener Kinder einer Familie aus Afghanistan aus einem Kirchen-asyl in Schwerin verurteilt.

 

Hier wurde der Schutzraum einer schwer traumatisierten Familie, die in ihrer Heimat mit dem Tod bedroht wurde, verletzt“, so Dietlind Jochims. Das Kirchenasyl wurde seit vergangenem Freitag gewährt und – wie es gängige Praxis ist – allen zuständigen Behörden zur Kenntnis gegeben. Die Familie ist mit einem spanischen Visum über den Iran in die EU ein-gereist und hat einige Zeit in Schleswig-Holstein gelebt. Erst vor wenigen Tagen hat sie Kirchenasyl beantragt und in Schwerin erhalten. Der Abschiebungsversuch ging von den Kieler Behörden aus.

 

Die Bischöfin im Sprengel Schleswig und Holstein, Nora Steen, betonte: „Solch eine bedrohliche und eskalierende Situation wie heute Morgen in Schwerin hat diese Familie massiv retrau-matisiert und ist unzumutbar. Ich bitte alle zuständigen Behör-den, den Schutzraum Kirchenasyl zu achten.

 

Nach Informationen der Flüchtlingsbeauftragten handelt es sich bei den Betroffenen um eine sechsköpfige Familie aus Afghanistan. Zwei der Kinder sind noch minderjährig. Die Mutter ist eine bekannte Frauenrechtlerin und Journalistin, die in ihrer Heimat massiv bedroht wurde.

 

Über das Aufnahmeprogramm für Afghanistan des Bundes-innenministeriums und des Auswärtigen Amtes sei der Familie eine Aufnahme in Deutschland zugesichert worden. Die Visumserteilung verzögerte sich allerdings.

 

Da das Leben der Familie zusehends gefährdet war und sich auch deren Gesundheit verschlechtert hatte, flohen die Men-schen in den Iran. Von dort aus gelangten sie mit einem spani-schen Visum nach Europa.

 

Der Familie war eine Aufnahme in Deutschland zugesagt worden. Es ist ein Armutszeugnis für die Behörden, dass die Visa-Formalitäten viel zu schleppend angesichts der Lebens-gefahr für die Familie bearbeitet worden sind“, kritisiert Dietlind Jochims. Bei dem Versuch von heute (Donnerstag, 20. Dezember) morgen, die beiden volljährigen Kinder von der Familie zu trennen und abzuschieben, sei gegen Zusiche-rungen der Behörden und die Prinzipien der Menschenrechte verstoßen worden:

 

"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat selber fest-gehalten, dass eine Familientrennung hier vermieden werden soll. Außerdem ist das Kirchenasyl gebrochen worden, was dem bekundeten Respekt für diesen Schutzraum wider-spricht."

 

Hintergrund zum Kirchenasyl

 

Bevor ein Kirchenasyl gewährt wird, lässt sich die Kirchenge-meinde gut beraten und jeden konkreten Einzelfall genau prüfen. Ein Kirchenasyl wird vom Kirchengemeinderat be-schlossen– die Entscheidung wird also direkt vor Ort gefällt.

 

Dabei gilt, dass mit dem Kirchenasyl Zeit für eine erneute Überprüfung gewonnen werden soll, weil die berechtigte Annahme besteht, dass es sich um einen besonderen Härtefall handelt.

 

Meist handelt es sich um so genannte ՙDublinfälleՙ, bei dem ein Asylantrag bereits in einem anderen europäischen Land gestellt wurde, bei einer Rückkehr dorthin aber Repressalien oder Gewalt für die geflüchtete Person zu befürchten sind. Hier bedeutet der positive Ausgang eines Kirchenasyls, dass Deutschland für die Prüfung der Asylgründe zuständig wird.

 

Der Staat toleriert das Kirchenasyl, bei dem Kirchengemein-den Geflüchteten Wohnraum bieten und sie versorgen, ob-wohl er grundsätzlich von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen und abschieben kann. Um gemeinsam zu guten humanitären Lösungen kommen zu können, wurde 2015 eine Verfahrensabsprache zwischen BAMF und den Kirchen getroffen.

 

(Quelle: nordkirche.de)


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