Im Bundesgesetzblatt ist eine Änderung des Bundesvertriebenengesetzes veröffentlicht worden.
Der Gesetzgeber hat in diesem Gesetzespaket quasi "Hucke-pack" aber auch noch zwei Änderungen des Aufenthalts-gesetzes vorgenommen:
1. Die Befristung der Beschäftigungsduldung wurde aufge-hoben (sonst wäre sie am 31.12.2023 außer Kraft getreten). Es sind auch noch weitere (inhaltliche) Änderungen bei der Beschäftigungsduldung geplant, diese sind aber nicht Teil dieses Gesetzespakets gewesen, sondern kommen später, lediglich das Auslaufen der Beschäftigungsduldung wurde jetzt aufgehoben.
2. Der "kleine Spurwechsel" für Fachkräfte tritt ab morgen in Kraft:
Wer vor dem 29.03.2023 eingereist ist, noch im Asylverfahren ist und seinen Asylantrag zurücknimmt, kann in die Aufent-haltserlaubnisse für Fachkräfte nach den §§ 18a (Fachkräfte mit Berufsausbildung), 18b (Fachkräfte mit akademischer Ausbildung) oder 19c Abs.2 (Ausländer mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen) wechseln.
Die Gruppe, die das betrifft, wird überschaubar sein. In den Fällen, in denen ein solcher Schritt überlegt wird, empfiehlt es sich auf jeden Fall, vorher die Schritte mit der Ausländerbehör-de genau abzusprechen.
(Quelle: fr-hessen.de)