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„Rückführungsverbesserungsgesetz“: Letzte Änderungen bei Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung, Arbeitsmarktzugang und AsylbLG

Bild: pixabay.com
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Am Donnerstag, 18. Januar 2024, wird im Bundestag das Gesetz verabschiedet, das euphemistisch als „Rückführungs-verbesserungsgesetz“ bezeichnet wird. Es wird nichts „ver-bessern“. Vielmehr wird es die Lebensumstände von Nicht-deutschen verschlimmern, ihre Rechte drastisch einschrän-ken, zu einer Brutalisierung der Abschiebungspraxis und zur Verunsicherung des Daseins einer ganzen Bevölkerungsgrup-pe beitragen.

 

Die Koalitionsfraktionen haben sich am Wochenende noch auf einen umfangreichen Änderungsantrag geeinigt, der am Donnerstag ebenfalls beschlossen werden dürfte. Das Gesetz wird am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, also voraussichtlich schon in kurzer Zeit.

 

Hier ist eine Übersicht einiger – im Wesentlichen neu einge-brachten – Änderungen, wobei nur auf einen kleinen Teil ein-gegangen werden kann. Viele andere enthaltene gravierende Verschlimmerungen (längeres Einsperren, Eindringen in die Wohnräume, Einreise- und Aufenthaltsverbote, überfallartige unangekündigte Abschiebungen, Verschärfungen von Auswei-sungstatbeständen, Strafverschärfungen für Fluchthilfe usw.) hätten es verdient, sind hier aber nicht Thema.

 

In der Darstellung geht es um folgende Themen:

  • Beschäftigungsduldung
  • Ausbildungsduldung / Ausbildungsaufenthaltserlaubnis § 16g
  • Arbeitsmarktzugang mit Aufenthaltsgestattung
  •  Arbeitsmarktzugang mit Duldung
  •  Asylbewerberleistungsgesetz.

Und hier der Link zur Übersicht.

 

(Quelle: ggua.de)


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