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SVR-Studie: Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge nach dem vorübergehenden Schutz

Bild: pixabay.com
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Der vorübergehende Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine endet am 4. März 2025. Angesichts der bald endenden Legislaturperiode des Europäischen Parlaments drängt nun die Zeit: Es braucht tragfähige Nachfolgelösungen, sonst ste-hen in gut einem Jahr vielleicht mehrere Millionen Menschen in Europa ohne Aufenthaltstitel da“, sagt Dr. Jan Schneider, Leiter des Bereichs Forschung beim SVR. Dies wäre problema-tisch, wenn aufgrund fortgesetzter Kriegshandlungen auf dem Territorium der Ukraine eine Rückkehr für große Teile der geflohenen Bevölkerung nicht möglich ist. Im Rahmen einer Studie hat der wissenschaftliche Stab des SVR daher diverse aufenthaltsrechtliche Optionen geprüft, die auf europäischer und nationaler Ebene genutzt werden könnten.

 

Deutschland und die anderen europäischen Aufnahmestaaten stehen dabei vor einem Dilemma: Sie haben in die Integration der ukrainischen Kriegsflüchtlinge investiert und zum Teil be-reits gute Erfolge erzielt. Deshalb sind sie daran interessiert, dass diejenigen, die im Arbeitsmarkt und im Ausbildungssys-tem angekommen sind, eine Bleibeoption erhalten. Gleichzei-tig müssen sie das berechtigte Anliegen der Ukraine nach einer Rückkehr ihrer Bevölkerung berücksichtigen. Die EU unterstützt die Ukraine bereits mit massiven Investitionen für den Wiederaufbau, für den dringend Arbeitskräfte benötigt werden; eine Rückkehrmobilität liegt also auch in ihrem Interesse.

 

Vor allem gut ausgebildete Frauen und ihre minderjährigen Kinder haben seit Kriegsbeginn in der EU Schutz gesucht. Sie lernen die Sprache ihres Aufnahmelandes, gehen zur Schule oder haben eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. „Mit zuneh-mender Kriegsdauer haben sich die Rückkehrabsichten vieler Geflüchteter verändert. Vor allem Flüchtlinge mit qualifizierter Berufsausbildung, die schnell am Arbeitsmarkt Fuß fassen und sich selbst versorgen, können sich einen Verbleib im Aufnah-meland inzwischen eher vorstellen. Genau diese Personen wären vermutlich aber auch Stützen des Wiederaufbaus, die aus der Perspektive der Ukraine unbedingt zur Rückkehr moti-viert werden sollten. Es birgt erhebliches Potenzial für politi-sche Konflikte, wenn die europäischen Aufnahmestaaten erwerbstätigen Geflüchteten den roten Teppich ausrollen, während Personen, die nicht zu den ‚Leistungsträgern‘ gehö-ren, ausreisepflichtig werden“, so der Autor der Studie Dr. Schneider.

 

Fakt ist: Für den Wiederaufbau ist die Ukraine darauf angewie-sen, dass auch derzeitig in der EU aufhältige Kriegsflüchtlinge daran mitwirken. „Deshalb sollten transnationale Lösungen wie zirkuläre Mobilität oder Remote Work verstärkt als Option in den Blick genommen werden“, empfiehlt Dr. Schneider. Das ist jetzt bereits zum Teil der Fall. „Wir beobachten eine große Flexibilität: Freizügigkeitsregelungen sorgen dafür, dass Ukrai-nerinnen und Ukrainer ihren Aufenthaltsort in der EU bereits weitgehend selbst bestimmen können. Diese Mobilität sollte insbesondere vor dem Hintergrund eines möglichen EU-Beitritts der Ukraine aufrechterhalten werden; Maßnahmen zur Rückkehrförderung müssen mit Wiederaufbauunter-stützung eng verknüpft werden.“ Dies könne etwa durch spezi-elle Kredite, Wirtschafts- und Handelskooperationen oder Projekte zum Wissens- und Arbeitskräfteaustausch erreicht werden.

 

Hier muss die EU ihre gemeinsame Politik fortführen. Nur so kann die einzigartige Leistung, die mit der erstmaligen Aktivie-rung der Richtlinie für temporären Schutz erreicht wurde, auch nachhaltig wirken“, so Dr. Schneider. Eine pragmatische Lösung wäre eine abermalige Verlängerung der EU-Richtlinie zum temporären Schutz – und zwar im Rahmen eines ordent-lichen Gesetzgebungsverfahrens auf EU-Ebene. „Damit könnte Zeit für die Erarbeitung einer die verschiedenen Interessen verbindenden Strategie gewonnen werden. Die EU-Mitglied-staaten könnten so noch vor der Europawahl deutlich ma-chen, dass sie weiterhin solidarisch hinter der Ukraine stehen. Im Hinblick auf die derzeit schwindende Unterstützung wäre dies ein wichtiges politisches Zeichen.

 

Angesichts der anstehenden Europawahl im Juni dieses Jah-res ist jedoch fraglich, ob sich die EU in Bezug auf den Aufent-halt von Ukraine-Flüchtlingen rechtzeitig auf eine gemeinsa-me Strategie verständigen kann. Die Bundesregierung sollte deshalb alle aufenthaltsrechtlichen Optionen für Schutzbe-dürftige aus der Ukraine prüfen, die auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen. „Wenn die entsprechenden Erteilungsvo-raussetzungen vorliegen, sollten die Ausländerbehörden be-reits jetzt zur Beantragung eines Aufenthaltstitels mit Zu-kunftsperspektive raten – etwa zu Ausbildungs- und Erwerbs-zwecken. Leider gibt es hier diverse rechtliche Unklarheiten, die Bund und Länder ausräumen sollten“, so Dr. Schneider.

 

Insbesondere für vorübergehend Geschützte, die an deut-schen Hochschulen studieren, gibt es derzeit keine legale Option, eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium zu beantra-gen, da eine Regelung im EU-Recht einen solchen Wechsel verbietet. Im Falle eines fortgesetzten Krieges sollten außer-dem auch alternative Schutzoptionen für diejenigen geprüft werden, denen bis 2025 kein Übergang in eine reguläre Aufent-haltserlaubnis gelingt. „Sonst droht das, was mit der Akti-vierung der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz ver-hindert werden sollte: Eine Überlastung der Asylsysteme durch individuelle Asylanträge in hoher Zahl“, fasst Dr. Schnei-der ein zentrales Ergebnis der SVR-Studie zusammen.

 

Die SVR-Studie „Daueraufenthalt, Rückkehr oder zirkuläre Mobilität? Optionen für ukrainische Kriegsflüchtlinge nach dem vorübergehenden Schutz“ kann hier heruntergeladen werden.

 

(Quelle: www.svr-migration.de)


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