Am 18.01.2024 wurde das so genannte Rückführungsverbes-serungsgesetz im Bundestag beschlossen, die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.
Der Bundestag hat das Rückführungsverbesserungsgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht insbesondere Verbesserungen bei der Durchsetzung von Einreise- und Aufenthaltsverboten sowie der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern vor. Es enthält darüber hinaus Regelungen zur Entlastung der Aus-länderbehörden sowie zur Verschärfung des Asylrechts, ins-besondere mit Blick auf Folgeantragsteller. In das Gesetz auf-genommen wurden auch erst nachträglich in der Form von Formulierungshilfen in Beschäftigungsrecht für das Verfahren Asylsuchende eingebrachte und Änderungen Geduldete sowie im im Asylbewerberleistungsgesetz. Der Zeitraum für den Bezug von Grundleistungen wird von 18 auf 36 Monate ver-doppelt. Für Leistungsberechtigte, die die Wartezeit von 18 Monaten bereits erfüllen, ist Bestandsschutz vorgesehen. Der Bundesrat wird sich mit dem Gesetz voraussichtlich anlässlich seiner Sitzung am 2.2.2024 befassen. Sein Inkrafttreten ist überwiegend für den Tag nach der sich anschließenden Ver-kündung im Bundesgesetzblatt vorgesehen.
Angehängt findet sich eine vom Deutschen Landkreistag erstellte Übersicht über die Neuerungen durch das Gesetz, in der auch die nachträglich eingefügten Änderungen schon enthalten sind.
(Quelle: nds-fluerat.org)