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Israel AufenthaltsÜbergangsVerordnung

Bild: pixabay.com
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Am 26. Januar wird eine Übergangsverordnung für Israelische

Staatsangehörige in Kraft treten. Israelische Staatsangehörige sind bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthalts-titels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Der Aufent-halt ist also auch beim Überschreiten von 90 Tagen (§ 41 Abs. 1 AufenthV) weiterhin rechtmäßig und ein AT kann bis zum 26. April aus dem Inland beantragt werden.

 

Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in Israel eingereisten israelischen Staatsangehörigen (Israel-Aufent-halts-Übergangsverordnung — IsraelAufenthÜV)

 

(Quelle: frsh.de)


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