Am 26. Januar wird eine Übergangsverordnung für Israelische
Staatsangehörige in Kraft treten. Israelische Staatsangehörige sind bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthalts-titels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Der Aufent-halt ist also auch beim Überschreiten von 90 Tagen (§ 41 Abs. 1 AufenthV) weiterhin rechtmäßig und ein AT kann bis zum 26. April aus dem Inland beantragt werden.
(Quelle: frsh.de)