Am 18. Januar, hat der Bundestag das Rückführungsverbesse-rungsgesetz verabschiedet. Der Gesetzesentwurf war sowohl grundsätzlich stark in der Kritik (vgl. DIMR-Einschätzung), wie auch in konkreten Aspekten – u.a. der Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung. Durch intensive Lobbyarbeit konnte dies zwar verhindert werden, Menschenrechtsorganisationen und Medienberichten zufolge führt jedoch ein Flüchtigkeits-fehler dazu, dass die Rettung von Kindern strafbar wird.
Dazu hat sich Christian Stäblein als Flüchtlingsbischof der EKD unmittelbar vor der Bundestagsdebatte in großer Deutlichkeit geäußert:
„Die Rettung von Menschenleben aus Seenot ist christliche Pflicht und humanitäre Verpflichtung. Sie gilt für alle Men-schen gleichermaßen – in ganz besonderer Weise jedoch für Kinder. Es ist mir daher nicht begreiflich, dass nun ausgerech-net die Seenotrettung von minderjährigen Geflüchteten straf-bar werden könnte. Dieser Formulierungsfehler in der geplan-ten Änderung des Aufenthaltsgesetzes kann nur ein Versehen sein – hätte jedoch fatale Auswirkungen, wenn er in dieser Fassung verabschiedet würde. Das darf nicht geschehen. Ich erwarte von der Bundesregierung, in besonderer Weise vom zuständigen Innenausschuss, dass unverzüglich nachgebes-sert wird. Die Rettung von Kinderleben kann niemals ein Ver-brechen sein!“
(Quelle: ekd.de)