Ende Januar hat der Europäische Gerichtshof in einem öster-reichischem Fall geurteilt.
Der minderjährige Syrer hatten den Familiennachzug von Eltern und volljähriger Schwester aus Syrien beantragt, die Familie Visumanträge gestellt. Alles abgelehnt, weil er in der Zeit volljärhig geworden war und die Schwester schon vorher volljährig war.
Familiennachzug muss gewährt werden. Dass der Sohn in Österreich volljährig geworden ist, liegt an der Länge des Verfahrens und darf ihm nicht angelastet werden. Die voll-jährige Schwester ist durch eine Krankheit auf die Unter-stützung der Eltern angewiesen - eine Ablehnung ihres Antrags wäre faktisch auch eine Ablehnung des Antrags der Eltern, weil die Eltern dann nicht kommen könnten.
Allerdings muss der Antrag auf Familiennachzug innerhalb einer angemessenen Zeit nach der Anerkennung gestellt werden.
(Quelle: gegenwind.info)