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Paritätischer gegen Bezahlkarte für Geflüchtete

Bild: pixabay.com
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Der Paritätische Gesamtverband lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete grundsätzlich ab und begrüßt die Initiative von Abgeordneten der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Vorhaben noch einmal zu überprüfen. Dazu hat der Wohlfahrtsverband heute Briefe an die Fraktions-vorsitzenden der Ampelkoalition geschickt, um seinen Stand-punkt zu untermauern und Grundstandards zu formulieren.

 

Wir begrüßen außerordentlich, dass Teile der Grünen die Diskussion um die Bezahlkarte noch einmal aufmachen, da wir die Bedenken in hohem Maße teilen.” erklärte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamt-verbandes. Er bezieht sich auf die Äußerungen des Grünen-Abgeordneten Audretsch, der findet, dass eine Bezahlkarte die Menschen vor ganz praktische Probleme vor Ort stellen kann und dazu ein Integrationshemmnis darstellen könnte. Ulrich Schneider kritisiert die Motivation hinter der Einführung des Kartenmodells: “Es ist offenkundig und abzulehnen, dass hier in erster Linie ein Abschreckungsinstrument, basierend auf Vorurteilen gegenüber geflüchteten Menschen geschaffen, werden soll.” Es gäbe keine Belege, dass Sozialleistungen von Flüchtlingen in nennenswerter Größe in die Herkunftsregionen überwiesen werde.

 

Die Folgen der zahlreichen Restriktionen, die durch eine Be-zahlkarte ermöglicht werden, seien noch nicht absehbar. Mit Einschränkungen unter anderem bei der Verfügbarkeit von Bargeld, Überweisungen oder der räumlichen Nutzung der Karte drohen nach Befürchtung des Verbandes vertiefte Ar-mut, Teilhabehindernisse, Einschränkungen der Bewegungs-freiheit und in der Summe umfassende Integrations-hemmnisse.

 

Sollte eine Karte dennoch eingeführt werden, müsse seitens der Bundesregierung sichergestellt werden, dass eine Karte in allen Geschäften, für alle Dienstleistungen und ohne eine räumliche Beschränkung genutzt werden könne, schreibt der Verband. Auch Lastschriftverfahren und Überweisungen müs-sen ebenso wie die unbegrenzte Bargeldabhebung möglich sein. Darüber hinaus müsse der Bund bundesweite Standards gewährleisten, um einen Bezahlflickenteppich zu vermeiden. Die beste Lösung für alle Beteiligten sei überdies die Überwei-sung der Leistungen auf ein Bankkonto.

 

(Quelle: der-paritaetische.de)


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