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Alcatraz in Brandenburg oder das Revival eines aufenthaltsrechtlichen Zombies (FRSH Öffentlichkeitsarbeit)

Bild: pixabay.com
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Das Land Brandenburg möchte auf einer Halbinsel in der Oder ein Ausreisezentrum bauen.

 

Im Koalitionsvertrag der neuen Hessischen Landesregierung heißt es:

 

"Wir wollen Rückführungszentren für vollziehbar ausreise-pflichtige Ausländerinnen und Ausländer schaffen (§ 61 Abs. 2 AufenthG). Die besondere Situation vulnerabler Gruppen 67 werden wir berücksichtigen. In diesen Einrichtungen sollte durch Betreuung und Beratung die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise gefördert und die Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise gesichert wer-den. Insbesondere werden die Personen, die am Flughafen ihre Abschiebung z.B. durch Gewaltanwendung verhindern,

direkt in die Rückführungszentren verwiesen und, solange es diese nicht gibt, in die EAEH überwiesen. Gerade in diesem Verfahren stärken wir die Befugnisse der Polizei."

 

Damit erfährt zumindest in zwei Bundesländern ein geschei-tertes und längst totgeglaubtes Konzept ein Revival, von dem viele wahrscheinlich gar nicht mehr wissen, dass das im Ge-setz steht und auch in der Vergangenheit schon in der Praxis existiert hat. Um die Jahrtausendwende herum gab es einige dieser "Ausreisezentren", die dann auch im Zuwanderungs-gesetz eine Rechtsgrundlage bekommen haben, und zwar den schon in unserem Koa-Vertrag genannten § 61 Abs. 2 des Auf-enthaltsgesetzes, wahrscheinlich einer der wenigen Absätze, die seit 2005 unverändert im Gesetz stehen:

 

"(2) Die Länder können Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar

ausreisepflichtige Ausländer schaffen. In den Ausreiseein-richtungen soll durch Betreuung und Beratung die Bereit-schaft zur freiwilligen Ausreise gefördert und die Erreichbar-keit für Behörden und Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise gesichert werden."

 

Bis 2008-2011 wurden dann aber alle diese Ausreisezentren, wenn ich mich recht erinnere, dichtgemacht bzw. umgewid-met in entweder Erstaufnahmeeinrichtungen oder Ähnliches, ich glaube Trier war das letzte offizielle Ausreisezentrum. Später gab es dann das bayerische AnkER-Konzept, das sich ja aber insofern von den Aureisezentren unterscheidet, als dass diese keine Erstaufnahmen sind, sondern Leute auch nach der Zuweisung in die Kommunen dorthin "eingewiesen" werden können, um sie dort noch extra zu traktieren und mürbe zu machen.

 

2012 gab es eine Zusammenfassung/Abgesang in dem gemeinsamen Heft der Flüchtlingsräte.

 

Umso dramatischer ist es, dass dieses gescheiterte Konzept wieder aus der Mottenkiste hervorgekramt wird, und daher auch die Frage, ob es angesichts des bundesweiten Rechts-rucks auch noch andere Bundesländer gibt, in denen wieder über die Einrichtung von Ausreisezentren nachgedacht wird?

 

(Quelle: fr-hessen.de)


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