Per 27.02.2024 wurde der Zeitraum, in dem man aus Leistun-gen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in den nach SGB II/XII, also Bürgergeld oder Sozialhilfe, wechselt, von bisher 18 auf 36 Monate verlängert. Wir sprechen dazu mit Rechtsanwalt Volker Gerloff, insbesondere über die Frage, ob sich dies überhaupt mit den Grundsätzen des Urteils des Bun-desverfassungsgerichts (BVerfG) von 2012 vereinbaren lässt.
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(Quelle: berlin-hilft.com)