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GEAS-Einigung: Einschätzungen und Informationen aus der Diakonie Deutschland

Bild: pixabay.com
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Das Plenum des Europäischen Parlaments hat die verschiede-nen Vorschläge, die den EU-Pakt zu Asyl und Migration bilden, angenommen.

 

Die Churches‘ Commission for Migrants in Europe (CCME), un-ser europäisches Netzwerk neben Eurodiaconia und dem Eu-ropäischen Flüchtlingsrat ECRE, FIAM Diakonie Hessen und United4Rescue haben vor der Abstimmung zusammen mit 160 anderen Organisationen der Zivilgesellschaft an die Abgeord-neten appelliert, die Texte nicht anzunehmen.

 

ECRE hatte sich nach der politischen Einigung im Dezember schon zu Wort gemeldet: „Es ist vollbracht. Und wir haben verloren.“

 

Eine sehr gute Zusammenfassung hat Franziska Kuster von der EKD Brüssel vorgenommen.

 

Ebenso PRO ASYL mit anschaulichen Beispielsfällen: GEAS-Reform im EU-Parlament: Historischer Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa | PRO ASYL.

 

Es werden umfassende Änderungen im deutschen Recht er-wartet, es gilt, 2.000 Seiten komplexe Rechtsmaterie in eini-germaßen praxistaugliche Gesetze zu gießen. Obwohl es bis auf die Aufnahmerichtlinie nun Verordnungstexte sind, die dann ab 2026 unmittelbar gelten, ist bei der Umsetzung Spiel-raum im nationalstaatlichen Recht vorhanden. Gerade im für Deutschland sehr relevanten bisherigen „Dublin-Verfahren“ muss der EuGH vieles neu klären, es werden also auch für Be-ratungsstellen, Anwält:innen und Gerichte vermehrt Verfahren notwendig, trotz weniger Rechtsschutz und kürzeren Fristen.

 

Die Debatte im EP war offenbar angespannt und emotional, es gab Proteste während der Abstimmung und einige Entschei-dungen waren relativ knapp (z.B. die "Krisen"-Verordnung erhielt 301 Ja-Stimmen und 272 Nein-Stimmen), aber alle Dossiers wurden schließlich angenommen.

 

Die Texte werden in den nächsten Tagen und Wochen auch vom Rat der EU (den Mitgliedstaaten) angenommen, dieser Beschluss gilt als sicher, dann im Amtsblatt der EU veröffent-licht und in Kraft gesetzt. Für die meisten von ihnen ist eine Umsetzungsphase von 2 Jahren vorgesehen, das heißt d.h. bis Mai/Juni 2026.

 

Torsten Moritz, Generalsekretär von CCME kommentiert zurecht:

 

"Die heutige Abstimmung im Europäischen Parlament markiert trotz knapper Mehrheiten das traurige Ende einer Debatte über den Umgang der EU mit Asyl und Migration, die in den letzten Jahren immer giftiger geworden ist.

 

Begleitet wurde dies von einem permanenten Krisendiskurs über Migration - dabei wäre die Suche nach pragmatischen Lösungen eine bessere, würdige und machbare Alternative gewesen.

 

Das Ergebnis ist eine neue Gesetzgebung, die die Würde und die Rechte der Menschen, die in Europa ankommen, weiter untergräbt.

 

Gleichzeitig gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass die verabschiedete Gesetzgebung irgendeine der Herausfor-derungen im Zusammenhang mit Migration und Flücht-lingsschutz lösen wird. Daher wird das Gerede von der Krise weiterhin eine sich selbst erfüllende Prophezeiung sein und die Argumente der Extremisten stärken. Der CCME und seine Mitglieder werden in den nächsten Jahren Schadensbegren-zung betreiben. Eine echte Lösung kann jedoch nur auf einer Gesetzgebung beruhen, in der die EU und ihre Mitglieder die Verantwortung für ihren fairen Anteil am Schutz der Flüchtlin-ge in der Welt und an der Aufnahme von Migranten überneh-men.

 

Die Ressourcen sind vorhanden, aber sie müssen umgelenkt werden: weg von der Abschreckung und Ausgrenzung der Schwächsten und hin zu einer EU, die Menschen mehr schützt als Grenzen".

 

Wenig überraschend, dass das EP positiv bilanziert und das Ergebnis im beginnenden Parlamentswahlkampf feiert.

 

Die Europäische Kommission plant, im Juni ihren Strategie-plan (eine so genannte "Mitteilung") zu veröffentlichen, wie die verschiedenen Bestimmungen des Paktes von den Mit-gliedstaaten in die Praxis umgesetzt werden sollen. Dies be-zieht sich beispielsweise auf die Schaffung von Einrichtungen für das Screening und das Grenzverfahren, die so genannten "Grenzlager" oder die Bereitstellung von Informationen für Asylsuchende.

 

Die Mitgliedstaaten werden dann aufgefordert, bis Ende dieses Jahres ihre nationalen Pläne für die Umsetzung vorzulegen. Es ist davon auszugehen, dass beide Zeitvorgaben – Mitteilung im Juni, Pläne der Mitgliedstaaten bis Ende des Jahres – flexi-bel gehandhabt werden. In jedem Fall müssen die notwen-digen Änderungen auf nationaler Ebene bis Mai/Juni 2026 umgesetzt werden.

 

Vermerk: Einschätzung der Einigung zum Neuen Pakt für Migration und Asyl

 

(Quelle: ekd.de)


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