Mit dem Gesetz zur Einführung eines Chancen Aufenthaltsrechts wird ein Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestartet und insgesamt ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung des
Migrationsrechts geleistet. Es eröffnet jenen Menschen Chancen und Perspektiven, die trotz bestehender Ausreisepflicht seit langer Zeit in Deutschland leben, keine Straftaten bzw. nur
geringfügige Straftaten oder Straftaten nur im ausländerrechtlichen Zusammenhang bzw. im Bereich jugendtypischer Delikte begangen haben und ein
Teil unserer Gesellschaft geworden sind. Der Gesetzgeber hat bei diesem Personenkreis die Chance geschaffen, aus einem Aufenthaltstitel heraus die Voraussetzungen für ein humanitäres Bleiberecht
zu erfüllen.
Hier finden Sie die Anwendungshinweise des Bundesministeriums
des Innern und für Heimat
zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts.
(Quelle: bmi.bund.de)