Das OLG Bremen hat im März 2023 in einem Verfahren zu dieser Frage Identitätsnachweise der Eltern bei Beurkundung einer Geburt eine Entscheidung des Amtsgerichts Bremen bestätigt, derzufolge der Nationalpass ein ausreichender Identitätsnachweis ist, auch bei Staaten deren Urkundswesen vom Standesamt als unsicher eingeschätzt wird.
Zweifel an der Richtigkeit der Angaben im Pass begründen nur dann ein Amtshilfeüberprüfungsverfahren, wenn Tatsachen oder Dokumente bekannt sind, aus denen sich solche Zweifel ergeben.
Die nicht individuell begründete, sondern allein an der Staatsangehörigkeit orientierte pauschale Unterstellung, Angaben oder Dokumente zur Identität seien falsch oder nicht beweiskräftig (racial profiling im Standesamt) ist nicht zulässig.
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(Quelle: fluechtlingsrat-bremen.de)