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(Frsh) Eingewanderte und Geflüchtete als wichtige Arbeitskräfte anerkennen, Arbeitsmarktzugang erleichtern! (Lara Massó)

Bild: pixabay.com
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Anlässlich des Tags der Arbeit fordern die schleswig-holstei-nischen Integrationsnetzwerke /Alle an Bord!-Perspektive Ar-beitsmarkt für Geflüchtete, B.O.A.T./ und /IQ Regionales Inte-grationsnetzwerk Schleswig-Holstein/ die Beseitigung fort-bestehender Hürden bei Ausbildung und Beschäftigung von Eingewanderten und Geflüchteten.

 

Eingewanderte Menschen in Deutschland sind hochmotiviert eine Ausbildung zu absolvieren, zu arbeiten und dauerhaft zu bleiben. Auch Betriebe sind zunehmend bereit, Eingewander-te und Geflüchtete zu beschäftigen.

 

Der Weg in den Arbeitsmarkt ist jedoch erschwert: die Warte-listen für Sprach- und Integrationskurse sind lang, die volle Anerkennung von mitgebrachten Berufsabschlüssen schwierig und die Beschäftigungserlaubnisverfahren der Zuwande-rungsbehörden kompliziert und langwierig, sodass Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse nicht zustande kommen und Chancen verloren gehen. Dies führt sowohl bei Eingewan-derten als auch bei Betrieben zu Unsicherheiten und zu Frus-tration.

 

Auch prekäre Wohnverhältnisse und Einschränkungen bei der Wohnsitznahme verzögern eine Arbeitsaufnahme: in Gemein-schaftsunterkünften wohnverpflichtete Geflüchtete gehen sel-tener einer Beschäftigung nach als solche in privaten Wohnun-gen oder Menschen ohne Wohnverpflichtung.

 

Die Folge solcher strukturellen Hürden: sie hemmen und ver-langsamen die Arbeitsmarktintegration.

 

Dabei ist mehr Beschäftigung im arbeitsmarktpolitischen Inte-resse der Gesellschaft - und sie ist wichtig für ein schnelles und nachhaltiges Ankommen in der neuen Heimat. Neben der wirtschaftlichen Unabhängigkeit hat die Teilnahme am Ar-beitsmarkt auch weitreichende soziale Folgen:

 

Begegnungen und das Zusammenleben in der Aufnahme-gesellschaft werden gefördert und Bleibeperspektiven ge-sichert.

 

Durch das vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) ins Leben gerufene Programm "Job-Turbo" sind Geflüchtete aktuell wie-der verstärkt in den Fokus der Arbeitsmarktakteur:innen ge-rückt. Endlich werden sie als Arbeits- und Fachkräfte wahr-genommen. Wichtig für eine langfristig erfolgreiche Arbeits-marktintegration ist jedoch nicht nur die schnelle Vermittlung in Helfertätigkeiten, sondern vor allem der Zugang zu quali-fizierter und bildungsadäquaten Beschäftigung. Viele Einge-wanderte verfügen über formale oder informale Qualifikation aus dem Ausland. Sie sollen die Möglichkeit haben, mitge-brachte Qualifikationen anerkannt zu bekommen und die not-wendigen Anpassungsqualifikationen für eine Vollanerken-nung zu erhalten. Damit kann verhindert werden, dass prekäre Arbeitsverhältnisse geschaffen werden und gleichzeitig kann dem Arbeitskräftemangel entgegengewirkt werden. Eingewan-derte können dadurch außerdem in ihrem erlernten Beruf ar-beiten und eine sichere Bleibeperspektive erhalten.

 

Dazu muss der Zugang zu Sprachkursen weiterhin für alle Ge-flüchteten - nicht zuletzt auch im ländlichen Raum und insbe-sondere für Frauen - möglich und erreichbar sein und die Sprachförderung ausgebaut werden.

 

Forderungen der Integrationsnetzwerke:

 

Zum Tag der Arbeit fordern wir, dass allen eingewanderten Menschen gegenüber ungebrochen solidarisch eine men-schenwürdige und selbstbestimmte Teilhabe durch Arbeit er-möglicht wird.

 

Dazu gehört:

  • Strukturelle und institutionelle Hürden abbauen.
  • Zugang zu bildungsadäquater Beschäftigung durch schnellere und unkomplizierte Anerkennungsverfahren. Qualifizierungsmaßnahmen von Menschen ausländischer Herkunft verbessern und fördern.
  • Ausbau der berufsbegleitenden Sprachkursangebote
  • Die Möglichkeit des unbeschränkten Zugangs zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsmaßnahmen muss für alle Geflüchteten geschaffen werden - unabhängig ihres Herkunftslandes und ihres Aufenthaltsstatus.
  • Aufstockung der Integrationskursplätze sowie weiterer Regelangebote für den Spracherwerb.
  • Integrationsförderung in der öffentlichen Verwaltung stärken. Bearbeitungszeiten verkürzen durch Streichung sachfremder Zuständigkeiten der Ausländerverwaltung, z.B. der Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen.
  • Sozialen Wohnungsbau in allen Kommunen stärken, vor allem in den großen kreisfreien Städten, damit Geflüchtete nicht mehrere Monate oder gar Jahre in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen.
  • Aufhebung der Wohnverpflichtung.
  • Rechtskreis des SGB II für alle Geflüchteten und damit die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz.

(Quelle: frsh.de)


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